Wer kann mit dem BürgerBus fahren?
Personen,
- Die den öffentlichen Nahverkehr nicht oder nur mit erheblichem Aufwand nutzen können
- Über kein eigenes Fahrzeug verfügen
- Dieses wegen eines momentanen Handicaps (Verletzung) nicht fahren können Zweck der Fahrten
- Arzttermine wahrnehmen (nicht wenn über die Krankenkasse abgerechnet werden kann)
- Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen
- Freunde oder Verwandte besuchen
- Wichtige Einkäufe erledigen
- uvm.
Der BürgerBus fährt kostenlos im Nahbereich um die Gemeinden Alfdorf und Kaisersbach und die Stadt Welzheim, sowie nach Walkersbach. Im Umland werden Gschwend, Mutlangen, Lorch und Spraitbach angefahren. Schwäbisch Gmünd und Schorndorf können aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht angefahren werden.
Für Fahrgäste aus Kaisersbach und nur für diese, sind ab sofort auch Fahrten nach Murrhardt zum dortigen Arztbesuch oder Einkauf möglich.
