Neues aus der Stadt Welzheim
-
Seit Anfang der Woche hat der Server von ServiceBW einige technische Schwierigkeiten. Leider funktioniert seit Donnerstag die ServiceBW-Schnittstelle landesweit vielen Kommunen nicht mehr und sämtliche Daten aus ServiceBW werden nicht an die kommunalen Websites übermittelt.
-
(Achtung Frist verlängert bis zum 31.01.21) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. November 2020 beschlossen, in eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes für die Ortsteile Eberhardsweiler, Eckartsweiler, Gausmannsweiler, Schafhof, Seiboldsweiler, Langenberg, Obersteinenberg und Vorderhundsberg einzutreten.
-
Seit 2019 verschickt die Stadt Welzheim Selbstablesekarten. Dieses Jahr wurde jedoch viele Zählerstände nicht gemeldet.
-
Corona-bedingt und aufgrund des verlängerten Lockdowns kann dieses Jahr die Ausbildungsmesse am 23.01.2021 nicht stattfinden.
-
Aufgrund der Verlängerung des Lockdowns bleibt die Mediathek bis zum 31.01.2021 geschlossen.
-
Angesichts der Verlängerung bzw. Verschärfung von Regelungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab 11. bis Ende Januar sind die Rathäuser und Verwaltungsstellen der Städte und Gemeinden im Rems-Murr-Kreis weiterhin für den Präsenzverkehr geschlossen.
-
Engagierte Menschen schafften es, das Projekt „Inklusive Wanderbotschafter/-innen im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald“ mit Leben zu erfüllen.
-
Laut aktueller Corona-Verordnung ist Schlitten fahren und Rodeln in der freien Natur erlaubt. Im Wald ist das Schlittenfahren verboten. Waldeigentümer oder Nutzungsberechtigte können bestimmte Hänge freigeben. Bei verschneiten Äckern und Wiesen ist Vorsicht geboten.
-
Bundesregierung fördert Forsteigentümer im Kreis mit über einer Million Euro / Förderprogramm ist Teil des Corona-Konjunkturpakets
-
Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
Die örtliche Arbeitsagentur muss diese Beschäftigungspflicht für das Kalenderjahr 2020 prüfen. Deswegen müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen bis spätestens 31.03.2021 der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.