Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Reizenwiesen Süd“
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Welzheim hat in öffentlicher Sitzung am 14. Mai 2024 gem. § 2 (1) BauGB erneut den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Reizenwiesen Süd“ mit geändertem Plangeltungsbereich gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit entsprechend § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften beziehen sich räumlich auf einen Standort im Westen des Welzheimer Stadtteils Breitenfürst. Der Geltungsbereich umfasst ca. 8,5 ha und beinhaltet ganz oder teilweise folgende Flurstücke auf Gemarkung Welzheim:
52, 898/11, 900/7, 900/8, 900/5, 900/6, 898/16, 898/6, 898/5, 898/4, 904/1, 696/1, 692, 693, 694, 695/1, 695/4, 687/1, 687
Maßgebend für den Geltungsbereich ist die Plandarstellung zum Aufstellungsbeschluss in der Fassung vom 30. April 2024.
Ziele und Zwecke der Planung:
Anlass und Erfordernis der Aufstellung des Bebauungsplans „Reizenwiesen Süd“ ist die konkrete Anfrage nach einem größeren Standort zur Weiterentwicklung eines Welzheimer Bestandsbetriebes, welche über die vorhandenen gewerblichen Flächenreserven nicht gedeckt werden kann. Darüber hinaus existieren in der Stadt Welzheim nur noch eingeschränkte Flächenreserven für eine weitergehenden gewerbliche Weiterentwicklung im Sinne der Funktion als Unterzentrum.
Ziel des Bebauungsplans wie auch der örtlichen Bauvorschriften ist es damit,
- im Sinne der Betriebsbestandspflege und Standortsicherung für die konkrete gewerbliche Anfrage größermaßstäbliche Flächen für eine individuelle gewerbliche Entwicklung eines Welzheimer Bestandsbetriebes bereitzustellen,
- im Sinne der Sicherung der Funktion der Stadt Welzheim als regionales Unterzentrum gewerbliche Flächenpotenziale zu entwickeln,
- entsprechend dem Regionalplan Stuttgart den regionalen Schwerpunkt für Industrie-, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen mit dem Ziel einer standörtlichen Bündelung der gewerblichen Entwicklung der Räume Oberes Wieslauftal und des Verwaltungsraums Welzheim weiterzuentwickeln
- und am Standort Reizenwiesen eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen.
Der Gemeinderat hatte bereits in seiner Sitzung am 04. April 2017 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften gefasst, dieser wurde nachfolgend am 07. April 2017 bekannt gemacht. Der Plangeltungsbereich umfasste damals eine Fläche von ca. 15 ha. Vor dem Hintergrund einer entsprechend den vorhersehbaren Bedarfen geplanten abschnittsweisen Erschließung wurde der Geltungsbereich gegenüber dem ursprünglichen verkleinert und in seinem Umgriff auch durch Hinzunahme von Flächen nördlich der Landesstraße modifiziert.
Der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim/Kaisersbach wird in einem Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB im Hinblick auf die mittelfristig geplante gewerbliche Entwicklung südlich der L 1150 geändert.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. Mai 2024 des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt sowie den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB gefasst. Parallel hierzu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB.
Der Öffentlichkeit wird im Zuge der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung wird gemäß § 3 (1) BauGB in der Zeit vom 29. Mai 2024 bis einschließlich 29. Juni 2024 auf der Internetseite der Stadt Welzheim veröffentlicht
Zusätzlich liegen die Unterlagen für die o.g. Dauer des Beteiligungszeitraums im Stadtbauamt Welzheim (Infotafel Flur), Justinus-Kerner-Straße 8, 73642 Welzheim während der üblichen Dienstzeiten zur öffentlichen Einsicht aus:
- Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr
- Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können gegenüber der Stadtverwaltung Welzheim Stellungnahmen elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
bauamt(@)welzheim.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
Welzheim, den 17. Mai 2024
Thomas Bernlöhr
Bürgermeister
Anlagen
Bebauungsplan "Hohe Tanne Nord II"
Der Bebauungsplan "Hohe Tanne Nord II" besteht aus dem Textteil und dem zeichnerischen Teil und ist rechtskräftig seit 06.06.2014.
Bebauungsplan "Rötelfeld I"
Der Bebauungsplan "Rötelfeld I" besteht aus dem Textteil und dem zeichnerischen Teil und ist rechtskräftig seit 04.03.2016.
Bebauungsplan "Rötelfeld II"
Der Bebauungsplan "Rötelfeld II" besteht aus dem Textteil, dem zeichnerischen Teil, der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung. Er ist rechtskräftig seit 04.05.2018.