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Bebauungspläne

Bebauungspläne der Stadt Welzheim

Mit Bebauungsplänen und anderen baurechtlich relevanten Satzungen setzt die Stadt Welzheim die Rahmenbedingungen für die Bebauung von Grundstücken fest. Das BürgerGIS gibt einen Überblick über diese rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen. Bereiche, für die ein Bebauungsplan oder eine baurechtlich relevante Satzung besteht, sind farbig markiert. Die Bedeutung der Farbe können Sie aus der Legende entnehmen. Durch Anklicken der farblich markierten Flächen erhalten Sie weitere Informationen zu diesem Bereich und können die Pläne und Unterlagen als pdf herunterladen.

Hier gelangen Sie zu unserem BürgerGIS - Bebauungspläne

Bebauungsplan "Erdgrube"

Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB

Mit dem Bebauungsplan „Erdgrube“ soll die im Flächennutzungsplan als geplante Wohnbaufläche sowie ein Teil der als Sonderbaufläche und Grünfläche dargestellten Entwicklungsfläche am Westrand der Siedlungsstruktur der Stadt Welzheim überplant werden. Anlass bildet eine Abstimmung mit der Nikolauspflege über deren langfristige Entwicklungsabsichten und die daraus resultierende Option einer wohnbaulichen Entwicklung nördlich andockend an den Standort des Limeshofs der Nikolauspflege (Einrichtung für blinde und sehbehinderte Erwachsene mit zusätzlichen Beeinträchtigungen).

Im Hinblick auf die Bedarfslage ist festzustellen, dass aufgrund der anhaltend intensiven Wohnungsmarktnachfrage derzeit innerhalb der Stadt Welzheim keine in kommunalem Eigentum befindlichen Wohnbauflächen mehr verfügbar und Innenentwicklungspotenziale kurzfristig in entsprechender Weise und erforderlicher Quantität nicht mobilisierbar sind. Die Erforderlichkeit des Bebauungsplanverfahrens resultiert in der Folge aus der kommunalen Zielsetzung, ein für die Stadtentwicklung angemessenes Wohnbauflächenpotenzial vorzuhalten, um die Marktnachfrage zu befriedigen und hierdurch langfristig die kommunale Bevölkerungsentwicklung zu stabilisieren. Das gesamtgemeindliche siedlungsstrukturell-räumliche Ziel der Bauleitplanung liegt dabei auf der Entwicklung von Standorten in der Kernstadt Welzheim mit entsprechender räumlicher Nähe zum Stadtkern und den dort vorhandenen Nahversorgungs- und sozialen Infrastrukturangeboten und Bildungseinrichtungen.

Im Norden des Plangebiets sind zudem eine gemischte Nutzung sowie ein Standort für einen Kindergarten/Kindertagesstätte vorgesehen.

Das Plangebiet wird begrenzt:

  • im Westen von der Umfahrungsstraße (Friedrich-Bauer-Straße / L 1150)
  • im Nordwesten vom Kreisverkehr der Umfahrungsstraße mit der Rudersberger Straße
  • im Norden von der Rudersberger Straße
  • im Osten vom Wohngebiet entlang des Bussard- und Fassanenweges
  • im Süden von der Nikolauspflege (Einrichtung für sehbehinderte Menschen)

Vor dem Hintergrund der Planung des Kindergartenstandorts und des aktuellen Stands der Erschließungsplanung wurde es erforderlich, den Plangeltungsbereich des Bebauungsplans gegenüber dem Aufstellungsbeschluss in den Bereichen der Anschlüsse an die Rudersberger Straße kleinteilig anzupassen. Neben den Flst. 623, 623/4, 649/1, 650, 650/5, 650/6, 652, 653, 654, 655, 656, 657, 658/1, 659/1, 668, 670, 671, 672, 673 und 673/1 bezieht sich der Plangeltungsbereich nun noch zusätzlich teilweise auf die Flst. 659/16 und 4800/2 (Straße) auf Gemarkung Welzheim und umfasst nun insgesamt eine Fläche von ca. 2,90 ha.

Maßgebend ist die Plandarstellung in der Fassung vom 24.07.2023.

Dem Plangebiet sind zum Ausgleich in den Aspekten Naturschutz und Biotopschutz Maßnahmen auf folgenden Flächen auf Gemarkung Welzheim zugeordnet:

  • Flst. 2340/0, Hohereute (1)
  • Flst. 2340/0, Hohereute (2)
  • Flst. 2381/1, Schildgehrn (3)
  • Flst. 2381/1, Schildgehrn (4)
  • Flst. 2381/1 und 2383/0, Schildgehren (5)
  • Flst. 2381/1, Schildgehren (6)
  • Flst. 2336/1, Halde (7)
  • Flst. 4939 (8)

Auf den nachfolgend dargestellten unmaßstäblichen Lageplan der Ausgleichsflächen wird hingewiesen.

Das Bebauungsplanverfahren wurde zunächst mit dem Aufstellungsbeschluss am 05.12.2017 als beschleunigtes Verfahren nach § 13b BauGB begonnen.

In seiner öffentlichen Sitzung am 01.08.2023 hat der Gemeinderat der Stadt Welzheim die im Zuge der im Jahr 2018 durchgeführten Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen beraten und einen Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anregungen gefasst.

Bei der aktuellen Fortführung der Planung wurden verschiedene Anpassungen vorgenommen, die sich zwischenzeitlich ergeben haben. Die nun geplante gemischte Nutzung sowie der Standort für einen Kindergarten/Kindertagesstätte sind jedoch nicht in einem Bebauungsplan nach § 13b festsetzbar. Deshalb hat der Gemeinderat in der Sitzung am 01.08.2023 beschlossen einen Wechsel in ein Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung zu vollziehen. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan nach § 8 (3) BauGB punktuell geändert.

In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurfsbeschluss sowie den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB gefasst. Parallel hierzu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.

Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit wird im Zuge der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung liegt gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 11. August 2023 bis einschließlich 15. September 2023 im Stadtbauamt Welzheim (Infotafel Flur), Justinus-Kerner-Straße 8, 73642 Welzheim während der üblichen Dienstzeiten zur öffentlichen Einsicht aus:

  • Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
  • Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
  • Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Stellungnahmen können während der Auslegung schriftlich eingereicht oder persönlich zur Niederschrift beim Stadtbauamt Welzheim, Zimmer 01 vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Anregungen in öffentlichen Sitzungen unter Wahrung des Datenschutzes beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen während der o.g. Frist aus:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Anlagen, Netzwerk für Planung und Kommunikation, Stuttgart, Stand 24.07.2023
  • Artenschutzrechtliche Beurteilung / Relevanzprüfung, Büro Thomas Steinheber, Büro für Forst- und Landschaftsökologie, Neuhengstett, Stand 26.10.2016
  • Artenschutzprüfung saP, Gruppe für ökologische Gutachten, Stuttgart, Stand 29.03.2019
  • Umweltschadensprüfung nach § 19 BNatSchG, Gruppe für ökologische Gutachten, Stuttgart, Stand 28.03.2019
  • Geräuschimmissionsprognose für das Plangebiet ‚Erdgrube‘ der Stadt Welzheim, rw-bauphysik, Schwäbisch-Hall, Stand 20.10.2022
  • Geräuschimmissionsprognose für den Bebauungsplan ‚Erdgrube‘ der Stadt Welzheim (Kindergarten mit Parkplatz), rw-bauphysik, Schwäbisch-Hall, Stand 05.05.2023
  • Abwägungstabelle der im Zuge der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit, Stand 11.07.2023
  • Abwägungstabelle der im Zuge der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange, Stand 11.07.2023

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den Unterlagen enthalten:

  • Untersuchungen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Biotope, Boden, Wasser, Klima / Klimafolgenanpassung, Landschaftsbild, Mensch und Erholung, Kultur- und Sachgüter / Denkmalschutz einschließlich deren Wechselwirkungen sowie Risiken durch Unfälle / Katastrophen sowie Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen
  • artenschutzrechtliche Prüfung möglicher Verbotstatbestände (Vögel, Fledermäuse, Haselmaus, Reptilien und Nachtkerzenschwärmer) mit entsprechenden Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen (Installation von Vogelnisthilfen auf den Flurstücken 548-554 sowie 602-604, Gemarkung Welzheim)
  • Untersuchung der Auswirkungen durch den Eingriff in geschützte Magere Flachland-Mähwiesen mit Angaben zu der erforderlichen Ausgleichsmaßnahme (Flurstück 4939, Gemarkung Welzheim)
  • Schalltechnische Prüfung möglicher Immissionskonflikte durch Verkehrslärm und durch die im Gebiet geplante Nutzung
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 19.02.2018 mit Aussagen zur Betroffenheit eines archäologischen Kulturdenkmals
  • Stellungnahme des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis vom 06.02.2018 mit Vorgaben zum Umgang mit Mageren Flachland-Mähwiesen und zur artenschutzrechtlichen Beurteilung, Hinweisen zu Maßnahmen gegen sommerliche Überhitzung, zum Grundwasserschutz, zum Umgang mit vorkommenden hochwertigen Böden, mit Starkregenereignissen sowie zu den Belangen der Landwirtschaft
  • Stellungnahmen des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 07.12.2021 und vom 19.05.2022 mit Hinweisen zur Geologie
  • Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vom 10.01.2018 mit Anmerkungen zu Schallimmissionen durch Verkehrszunahme


Welzheim, den 02. August 2023

Thomas Bernlöhr
Bürgermeister

 

Anlagen:

Gutachten

Anlagen Umweltbericht

Bebauungsplan "Hohe Tanne Nord II"

Der Bebauungsplan "Hohe Tanne Nord II" besteht aus dem Textteil und dem zeichnerischen Teil und ist rechtskräftig seit 06.06.2014.

Bebauungsplan "Rötelfeld I"

Der Bebauungsplan "Rötelfeld I" besteht aus dem Textteil und dem zeichnerischen Teil und ist rechtskräftig seit 04.03.2016.

Bebauungsplan "Rötelfeld II"

Der Bebauungsplan "Rötelfeld II" besteht aus dem Textteil, dem zeichnerischen Teil, der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung. Er ist rechtskräftig seit 04.05.2018.