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Bebauungspläne

Bebauungspläne der Stadt Welzheim

Mit Bebauungsplänen und anderen baurechtlich relevanten Satzungen setzt die Stadt Welzheim die Rahmenbedingungen für die Bebauung von Grundstücken fest. Das BürgerGIS gibt einen Überblick über diese rechtskräftigen Bebauungspläne und Satzungen. Bereiche, für die ein Bebauungsplan oder eine baurechtlich relevante Satzung besteht, sind farbig markiert. Die Bedeutung der Farbe können Sie aus der Legende entnehmen. Durch Anklicken der farblich markierten Flächen erhalten Sie weitere Informationen zu diesem Bereich und können die Pläne und Unterlagen als pdf herunterladen.

Hier gelangen Sie zu unserem BürgerGIS - Bebauungspläne

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Reizenwiesen Süd“

Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Welzheim hat in öffentlicher Sitzung am 05.11.2024 die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Reizenwiesen Süd“ eingegangenen Anregungen beraten. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB gefasst. Parallel hierzu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften beziehen sich räumlich auf einen Standort im Westen des Welzheimer Stadtteils Breitenfürst. Der Geltungsbereich umfasst ca. 8,5 ha und beinhaltet ganz oder teilweise folgende Flurstücke auf Gemarkung Welzheim:

52, 898/11, 900/7, 900/8, 900/5, 900/6, 898/16, 898/6, 898/5, 898/4, 904/1, 696/1, 692, 693, 694, 695/1, 695/4, 687/1, 687

Maßgebend für den Geltungsbereich ist die Plandarstellung in der Fassung vom 05.11.2024.

Unmaßstäblicher, zur Orientierung dienender Planausschnitt siehe rechts.

Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit wird im Zuge der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 18.11.2024 bis einschließlich 18.12.2024 hier auf der Internetseite der Stadt Welzheim  veröffentlicht

Zusätzlich liegen die Unterlagen für die o.g. Dauer des Beteiligungszeitraums im Stadtbauamt Welzheim (Infotafel Flur), Justinus-Kerner-Straße 8, 73642 Welzheim während der üblichen Dienstzeiten zur öffentlichen Einsicht aus:

  • Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
  • Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
  • Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

Nicht öffentlich zugängliche technische Vorschriften, die für die Zulässigkeit eines Vorhabens maßgeblich sind, werden im Stadtbauamt Welzheim zur Einsicht vorgehalten.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können gegenüber der Stadtverwaltung Welzheim Stellungnahmen elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
bauamt(@)welzheim.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden.

Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen während der o.g. Frist aus:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan, Planungsbüro Mändle, Stand 05.11.2024
  • Avifaunistische Untersuchung und artenschutzrechtliche Prüfung, Gutachten Ökologie Ornithologie Quetz, Stand 10/2024
  • Zwischenbericht Avifauna, Gutachten Ökologie Ornithologie Quetz, 24.08.2024
  • Geräuschkontingentierung nach DIN 45691, rw-bauphysik, Schwäbisch-Hall, Stand 23.09.2024
  • Verkehrslärmuntersuchung, rw-Bauphysik, Schwäbisch Hall, 11.04.2024
  • Geruchsimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Reizenwiesen Süd“, Lohmeyer GmbH, Karlsruhe, September 2024
  • Verkehrsuntersuchung, Planungsgruppe Kölz GmbH, Ludwigsburg, Mai 2020
  • Verkehrsuntersuchung Vertiefung Knotenpunktform, Planungsgruppe Kölz GmbH, Ludwigsburg, November 2020
  • Baugrunduntersuchung, Ingenieurgemeinschaft für Umweltanalytik, Lorch-Weitmars, 25.03.2024
  • Bodenschutzkonzept, Ingenieurgemeinschaft für Umweltanalytik, Lorch-Weitmars, 09.04.2024
  • Abwägungstabelle der im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit mit Stand 22.10.2024
  • Abwägungstabelle der im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange mit Stand 22.10.2024

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den Unterlagen enthalten:

  • Untersuchungen zu den Auswirkungen auf die Umweltbelange Tiere und Pflanzen und ihre biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Mensch / Menschliche Gesundheit /Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich deren Wechselwirkungen sowie Risiken durch Unfälle / Katastrophen sowie Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen
  • Artenschutzrechtliche Prüfung möglicher Verbotstatbestände (Schwerpunkt Vögel) mit entsprechenden Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen (Buntbracheflächen, Feldlerchenfenster, Heckenanpflanzungen)
  • Schalltechnische Prüfung möglicher Immissionskonflikte durch Verkehrslärm und durch die im Gebiet geplante Nutzung, Berechnung von Emissionskontingenten zur Vermeidung von Immissionskonflikten
  • Ermittlung von Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe
  • Untersuchung des aktuellen Fahrzeugverkehrs, Prognose des zukünftigen Verkehrsaufkommens und Prüfung der Leistungsfähigkeit des geplanten Kreisverkehrs im Vergleich mit einem lichtsignalgeregelten Knotenpunkt
  • Untersuchung der Bodenverhältnisse und der hydrogeologischen Situation, Hinweise zur Erschließung, Bebauung und Entwässerung des Plangebiets
  • Aussagen zum Bodenschutz (Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Erdmassenausgleich und Bodenverwertung)
  • Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vom 27.06. und 28.07.2024 zu den Themen Lärmschutz, Sichtschutz und Oberflächenwasser
  • Stellungnahme des Regierungspräsidium Stuttgart vom 03.07.2024 mit Hinweisen zu Starkregenereignissen und zum Thema Verkehr
  • Stellungnahme des Verbands Region Stuttgart vom 11.07.2024 mit einem Hinweis zum Regionalen Grünzug
  • Stellungnahme des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis vom 08.07.2024 mit Hinweisen zum Naturschutz (Schutzgebiete, Artenschutz, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, Pflanzgebote), zum Immissionsschutz, zum Grundwasserschutz, zum Bodenschutz und zur Landwirtschaft
  • Stellungnahme der Forstdirektion vom 19.06.2024 zur Betroffenheit von Wald und zum Waldabstand
  • Stellungnahme des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 25.06.2024 mit Hinweisen zum geologischen Untergrund, Boden und Grundwasser
  • Stellungnahme der EPS Ethylen-Pipeline-Süd GmbH & Co. KG vom 10.07.2024 mit Hinweisen zum Schutz der Rohrfernleitung Ethylen-Pipeline Süd
  • Stellungnahme der Gemeinde Plüderhausen vom 03.07.2024 mit einem Hinweis zur Ableitung des Oberflächenwassers

Dem Plangebiet werden naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen auf den folgenden Flurstücken zugeordnet:

  • A 1: Flurstücke 5095, 5011 und 4994, Gemarkung Welzheim
  • A 2: Flurstücke 5010, 5000 und 4915, Gemarkung Welzheim
  • E 1: Flurstück 4817, Gewann Bocksfeld, Gemarkung Welzheim
  • E 2: Flurstück 4614, Gewann Höhe, Gemarkung Welzheim
  • E 3: Flurstück 898, Gewann Schwabäcker, Gemarkung Welzheim
  • E 4: Flurstücke 2336/1 und 2381/1, Gemarkung Welzheim

Auf den oben rechts stehenden zur Orientierung veröffentlichten unmaßstäblichen Übersichtslageplan wird hingewiesen.

Welzheim, den 14. November 2024

Thomas Bernlöhr
Bürgermeister

Bebauungsplan "Hohe Tanne Nord II"

Der Bebauungsplan "Hohe Tanne Nord II" besteht aus dem Textteil und dem zeichnerischen Teil und ist rechtskräftig seit 06.06.2014.

Bebauungsplan "Rötelfeld I"

Der Bebauungsplan "Rötelfeld I" besteht aus dem Textteil und dem zeichnerischen Teil und ist rechtskräftig seit 04.03.2016.

Bebauungsplan "Rötelfeld II"