Aktuelle Verfahren
Bekanntmachung der Teiländerung des Flächennutzungsplans der VVG Welzheim / Kaisersbach im Bereich „Gartenstraße Nord“ in der Gemeinde Kaisersbach
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Welzheim / Kaisersbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.06.2026 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Gartenstraße Nord“ gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.
Der Beschluss wird hiermit gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Lage und Abgrenzung des Plangebietes
Das Änderungsgebiet liegt im Ortsbereich der Gemeinde Kaisersbach (Landkreis Rems-Murr-Kreis) und wird über die Gartenstraße und zukünftig auch über die Lichte Straße erschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 1280 sowie Teilflächen der Flurstücke 1280/1, 1280/2, 1291 und 1291/1 der Gemarkung Kaisersbach und ist im Lageplandeckblatt vom 17.04.2026 mit einem schwarzen, unterbrochenen Band umgrenzt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,53 ha.
Ziele und Zwecke der Planung, Anlass und Erfordernis der Planaufstellung:
Im Bereich des Änderungsgebietes soll der Bebauungsplan „Gartenstraße Nord“ aufgestellt werden. Das Plangebiet umfasst eine landwirtschaftliche Hofstelle und bietet durch seine Lage im Siedlungszusammenhang und die Nähe zum Ortszentrum gute Voraussetzungen für eine maßstäbliche Entwicklung als Dörfliches Wohngebiet (MDW) gemäß § 5a BauNVO.
Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach vom 24.03.1994 widersprechen teilweise den vorgesehenen Festsetzungen des Bebauungsplans „Gartenstraße Nord“. Im Rahmen der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung wird der Flächennutzungsplan daher gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans entsprechend geändert. Der Geltungsbereich wird einheitlich als gemischte Baufläche (M) dargestellt; die bisher als Landwirtschaftsfläche dargestellte Teilfläche im östlichen Randbereich wird entsprechend angepasst.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Gartenstraße Nord“, bestehend aus dem Lageplandeckblatt sowie der Begründung und dem Umweltbericht als gesondertem Teil der Begründung sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, die erstellten Fachgutachten und die sonstigen umweltbezogenen Informationen (s.u.) werden im Internet auf der Homepage der Stadt Welzheim und der Gemeinde Kaisersbach veröffentlicht.
Beteiligung in der Stadt Welzheim
Die oben genannten Unterlagen können vom 20.Juli 2026 bis einschließlich 28.August 2026 im Internet unter www.welzheim.de/stadt/bauen-in-welzheim/planverfahren/flaechennutzungsplan abgerufen werden.
Die Planunterlagen liegen zudem vom 20.Juli 2026 bis einschließlich 28.August 2026 während der Dienststunden (Montag und Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr, Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag 8.30 Uhr -12.30 Uhr und 14.00 -18.00 Uhr, Freitag 8.30 -12.30 Uhr) im Stadtbauamt Welzheim (Infotafel Flur), Justinus-Kerner-Straße 8, 73642 Welzheim öffentlich aus.
Abgabe von Stellungnahmen in der Stadt Welzheim
Während dieser Zeit können bei der Gemeinde Äußerungen abgegeben werden. Dies kann elektronisch per E-Mail an bauamt@welzheim.de. sowie schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtbauamt Welzheim Justinus-Kerner-Straße 8, 73642 Welzheim erfolgen. Es wird um Angabe von Namen und vollständiger Adresse gebeten. Alle Äußerungen werden im weiteren Verfahren für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Beteiligung in der Gemeinde Kaisersbach
Die o.g. Unterlagen können vom 20.Juli 2026 bis einschließlich 28.August 2026 im Internet unter www.kaisersbach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/flaechennutzungsplan abgerufen werden.
Die Planunterlagen liegen zudem 20.Juli 2026 bis einschließlich 28.August 2026 während der Dienststunden (Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) im Bürgermeisteramt der Gemeinde Kaisersbach, Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach öffentlich aus.
Abgabe von Stellungnahmen in der Gemeinde Kaisersbach
Während dieser Zeit können bei der Gemeinde Äußerungen abgegeben werden. Dies kann elektronisch per E-Mail an info@kaisersbach.de sowie schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Kaisersbach, Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach erfolgen. Es wird um Angabe von Namen und vollständiger Adresse gebeten. Alle Äußerungen werden im weiteren Verfahren für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Umweltbezogene Informationen:
Die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen (Umweltbericht und Fachgutachten) wurden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Gartenstraße Nord“ erstellt. Diese gelten auch für die vorliegende Flächennutzungsplanänderung.
Umweltbericht und Fachgutachten
1. Umweltbericht und Grünordnungsplan mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanz vom 17.04.2026
Im Umweltbericht werden folgende Schutzgüter betrachtet:
- Mensch und seine Gesundheit (Auswirkungen durch Lärm sowie sonstige bau- und betriebsbedingte Emissionen);
- Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt (Auswirkungen durch Biotopverlust, Versiegelung und Veränderung von Habitatstrukturen);
- Fläche (flächensparendes Bauen, Inanspruchnahme von Freiflächen und landwirtschaftlicher Nutzfläche); Boden (Auswirkungen durch Versiegelung, Verdichtung und Bodenumlagerung);
- Wasser (Auswirkungen durch Versiegelung auf Grundwasserneubildung und Oberflächenabfluss; Starkregengefahren);
- Klima und Luft (Auswirkungen durch Versiegelung auf Kaltluftproduktion und Lokalklima; Lufthygiene);
- Landschaft, Landschaftsbild und Erholung (Auswirkungen durch Bebauung am Siedlungsrand); Kultur- und sonstige Sachgüter (Bau- und Bodendenkmäler, Leitungsinfrastruktur).
2. Schallimmissionsprognose, Büro Kurz und Fischer GmbH, Beratende Ingenieure, Winnenden, Stand 03.03.2026 (Ermittlung und Beurteilung der schalltechnischen
Ein- und Auswirkungen durch und auf das Bebauungsplangebiet hinsichtlich Verkehrs- und Anlagenlärm).
3. Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung, Büro Zeeb & Partner, Ulm, Stand 03.07.2024 (Habitateignung des Plangebiets für planungsrelevante Artengruppen; Ergebnis: keine Betroffenheit planungsrelevanter Arten, vertiefte Untersuchung nicht erforderlich).
Umweltbezogenen Stellungnahmen
4. Umweltbezogene Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Naturschutz (FFH-Gebiet „Welzheimer Wald“, Naturpark „Schwäbisch-Fränkischer Wald“, Artenschutz, Eingriff und Ausgleich), Immissionsschutz, Hochwasserschutz und Starkregen, Wasser (Trinkwasser, Grundwasser, Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung), Boden und Geologie, Altlasten, Landwirtschaft sowie Denkmalpflege.
Welzheim, 10. Juli 2026
Thomas Bernlöhr – Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Welzheim / Kaisersbach
Anlagen
- Plandarstellung Entwurf (PDF-Dokument, 490,37 KB, 20.07.2026)
- Begründung (PDF-Dokument, 1,44 MB, 20.07.2026)
- Umweltberich und Grünordnungsplan (PDF-Dokument, 11,5 MB, 20.07.2026)
- Abwägungstabelle (PDF-Dokument, 168,37 KB, 20.07.2026)
- Schallimissionsprognose (PDF-Dokument, 883,68 KB, 20.07.2026)
- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (PDF-Dokument, 7,62 MB, 20.07.2026)
Bekanntmachung TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS Bereich „Gewerbegebiet Schwabäcker
Bekanntmachung über die Aufstellung der TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim-Kaisersbach für den Bereich „Gewerbegebiet Schwabäcker, 1. Änderung“ und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach hat in öffentlicher Sitzung vom 30. Juni 2026 die Aufstellung der Teiländerung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Gewerbegebiet Schwabäcker, 1. Änderung“ im Welzheimer Stadtteil Breitenfürst beschlossen und den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung gebilligt. Weiter wurde in der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 und 4 Baugesetzbuch) beauftragt. Dabei sollen die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig beteiligt sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihre voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet werden. Weiter werden alle Planungsbeteiligten aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu äußern.
Der Beschluss zur Aufstellung der Teiländerung des Flächennutzungsplans wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht und die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen unterrichtet. Weiter werden alle Planungsbeteiligten aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu äußern.
Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans umfasst die Flurstücke 892/13 und 892/14 sowie Teilflächen des Flurstücks 892, der Flur 1 der Gemarkung Welzheim, mit einer Fläche von ca. 1,18ha. Der detaillierte Umgriff der Teiländerung des Flächennutzungsplans ist aus der Planbeilage ersichtlich.
Ziel und Zweck der Teiländerung ist die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für eine Erweiterung des bereits im Gebiet des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Schwabäcker, 1. Änderung“ bestehenden Betriebs in südlicher Richtung. Gleichzeitig soll eine städtebauliche und grünordnerische Entwicklung nachhaltig gesichert werden. Die zu überplanenden Flächen bieten sich dabei grundsätzlich sehr gut an, da bereits etwa 7/8-tel des Änderungsbereichs überplant und damit dem Innenbereich zugeordnet sind. Durch eine verhältnismäßig geringe Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen kann hier eine langfristig sinnvolle Nutzung des Gebiets gewährleistet werden und mit Blick auf die weiteren Siedlungsbereiche von Breitenfürst wird hier auch ein endgültiger Siedlungsrand für das Gewerbegebiet ausgeformt.
Maßgebend ist die Plandarstellung der Teiländerung des Flächennutzungsplans vom 12.05.2026 im Maßstab 1:5.000 des Büros LKP+ Ingenieure, Mutlangen. Weiter sind der Teiländerung des Flächennutzungsplans eine Begründung und ein Umweltbericht (Anlage 1) des Büros LKP+ Ingenieure, Mutlangen vom 12.05.2026 beigefügt.
Der Vorentwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich „Gewerbegebiet Schwabäcker, 1. Änderung“ in Welzheim-Breitenfürst, die Begründung sowie der Umweltbericht werden in der Zeit von 20. Juli 2026 bis einschließlich 20. August 2026 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen können dabei auf den Internetseiten der Stadt Welzheim unter www.welzheim.de/stadt/bauen-in-welzheim/planverfahren/flaechennutzungs-plan und der Gemeinde Kaisersbach unter https://www.kaisersbach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/flaechennutzungsplan eingesehen werden und stehen dort auch zum Download bereit. Darüber hinaus können die Unterlagen beim Stadtbauamt der Stadt Welzheim, Justinus-Kerner-Straße 8 in 73642 Welzheim während der allgemeinen Dienststunden (Montag und Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr, Mittwoch14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag 8.30 Uhr -12.30 Uhr und 14.00 -18.00 Uhr, Freitag 8.30 -12.30 Uhr) und beim Bürgermeisteramt Kaisersbach, 1. OG, Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach während der allgemeinen Dienststunden (Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) eingesehen werden.
Während des Beteiligungszeitraumes können von Jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf elektronisch an bauamt@welzheim.de, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Welzheim oder elektronisch an info@kaisersbach.de, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Kaisersbach abgegeben werden. Elektronisch oder schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung der Teiländerung des Flächennutzungsplans enthalten. Die eingereichten Stellungnahmen werden den Mitgliedern des Gemeinsamen Ausschusses der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach zur Prüfung und Entscheidung in anonymisierter Form vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).
Welzheim, 10. Juli 2026
gez. Bernlöhr, Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Anlagen
Öffentliche Bekanntmachung
Teiländerung Flächennutzungsplan für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bahnhof Breitenfürst“ in Welzheim – Breitenfürst: Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 BauGB und der frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB
Änderungsbeschluss
Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach hat am 10. März 2026 in öffentlicher Sitzung die Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bahnhofes Breitenfürst beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bahnhof Breitenfürst“.
Frühzeitige Beteiligung
Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach hat am 10. März 2026 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans gebilligt und beschlossen nach § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen sowie gleichzeitig nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen.
Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung kann in der Zeit vom 22.Juni 2026 bis 24.Juli 2026 - je einschließlich – von der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Stadt Welzheim und der Gemeinde Kaisersbach unter https://www.kaisersbach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/flaechennutzungsplan eingesehen und abgerufen werden.
Die Planunterlagen liegen während des oben genannten Zeitraums zudem beim Stadtbauamt Welzheim (Infotafel Flur), Justinus-Kerner-Straße 8, 73642 Welzheim während den üblichen Öffnungszeiten (Montag und Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr, Mittwoch14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag 8.30 Uhr -12.30 Uhr und 14.00 -18.00 Uhr, Freitag 8.30 -12.30 Uhr) und beim Bürgermeisteramt Kaisersbach, 1. OG, Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach während den üblichen Öffnungszeiten (Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Abgabe von Stellungnahmen
Im oben genannten Zeitraum können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen elektronisch (E-Mail an bauamt@welzheim.de), schriftlich (z.B. Brief, Fax) oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Welzheim oder der Gemeindeverwaltung Kaisersbach vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Über die Stellungnahmen entscheidet der gemeinsame Ausschuss in öffentlicher Sitzung.
Es wird gebeten den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift anzugeben, da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird.
Alle Äußerungen werden im weiteren Verfahren für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
Planunterlagen
Bestandteile sind die Lagepläne und die Begründung des Planungs- & Ingenieurbüro Wahl (Vorentwurf 1.1) mit Stand vom 23.Juni 2025.
Als Anlagen ist derzeit eine artenschutzrechtliche Prüfung beigefügt.
Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt nordöstlich des Teilortes Breitenfürst, östlich der L 1150 „Stuttgarter Straße“, direkt südlich der eingleisigen Bahnlinie Rudersberg – Welzheim (Schwäbische Waldbahn) und nördlich des Ropbachweges.
Es umfasst den Bereich des ehemaligen Bahnhofes Breitenfürst.
Lageplan Vorentwurf siehe rechts.
Welzheim, 11. Juni 2026
Thomas Bernlöhr, Vorsitzender der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Anlagen:
Öffentliche Bekanntmachung Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich der Ortsteile
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis hat mit Schreiben vom 21.10.2024 (Az. 621/2022/1410) gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die vom Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach am 21.12.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossene Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich der Ortsteile genehmigt.
Die Teiländerung des Flächennutzungsplans betrifft folgende Ortsteile:
- Stadt Welzheim: Eberhardsweiler, Eckartsweiler, Gausmannsweiler, Schafhof, Seiboldsweiler, Langenberg, Obersteinenberg, Vorderhundsberg
- Gemeinde Kaisersbach: Cronhütte, Ebersberg, Gebenweiler, Strohhof, Weidenhof, Ziegelhütte
Für den räumlichen Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans sind die Planfassungen vom 24.06.2022 maßgebend. Auf den nachfolgend zur Orientierung veröffentlichten unmaßstäblichen Übersichtsplan wird hingewiesen.
Die Teiländerung des Flächennutzungsplans wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Jedermann kann nach § 6 Abs. 5 BauGB die Teiländerung des Flächennutzungsplans, die Begründung (inklusive Umweltbericht) vom 24.06.2022 und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB im Stadtbauamt Welzheim, Justinus-Kerner-Straße 8, 73642 Welzheim und im Bürgermeisteramt Kaisersbach, Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach, während der üblichen Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Zusätzlich kann die Teiländerung des Flächennutzungsplans mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung auf den Internetseiten der Stadt Welzheim und der Gemeinde Kaisersbach eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt die Teiländerung des Flächennutzungsplans – sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind,
2. der Vorsitzende der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden sind.
Welzheim, 11. Mai 2026
Thomas Bernlöhr, Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Öffentliche Bekanntmachung Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich Industriestraße / Lerchenstraße
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis hat mit Schreiben vom 26.02.2026 (Az. 621/2026/0183) gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die vom Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach am 04.11.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossene Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich Industriestraße / Lerchenstraße in der Stadt Welzheim genehmigt.
Für den räumlichen Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans ist die Planfassung vom 01.07.2025 maßgebend. Auf den nachfolgend zur Orientierung veröffentlichten unmaßstäblichen Planausschnitt wird hingewiesen.
Die Teiländerung des Flächennutzungsplans wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Jedermann kann nach § 6 Abs. 5 BauGB die Teiländerung des Flächennutzungsplans, die Begründung (inklusive Umweltbericht) vom 01.07.2025 und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB im Stadtbauamt Welzheim, Justinus-Kerner-Straße 8, 73642 Welzheim und im Bürgermeisteramt Kaisersbach, Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach, während der üblichen Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Zusätzlich kann die Teiländerung des Flächennutzungsplans mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung auf den Internetseiten der Stadt Welzheim und der Gemeinde Kaisersbach eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt die Teiländerung des Flächennutzungsplans - sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist - ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind,
2. der Vorsitzende der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden sind.
Welzheim, 19.März 2026
Thomas Bernlöhr
Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Öffentliche Bekanntmachung Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Gartenstraße Nord“
Aufstellungsbeschluss, Abgrenzungsbereich und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Gartenstraße Nord“
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach hat in der öffentlichen Sitzung am 03.06.2025 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) zur Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Gartenstraße Nord“ gefasst.Aufstellungsbeschluss und Geltungsbereich werden hiermit bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich ist mit einem schwarzen, unterbrochenen Band umgrenzt und dem Abgrenzungsplan vom 17.04.2025 zu entnehmen.
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach hat des Weiteren in der öffentlichen Sitzung beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB derart vorzunehmen, dass die beschlossenen Unterlagen für die Dauer von einem Monat im Internet veröffentlicht sowie öffentlich ausgelegt werden und Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird.
Die beschlossenen Unterlagen bestehen aus dem Abgrenzungsplan und den Zielen und Zwecken der Planung des Büros ARP, Stuttgart, jeweils vom 17.04.2025.
Die Planunterlagen können vom 12.06.2025 bis einschließlich 16.07.2025im Internet unter www.Kaisersbach.de => Leben & Wohnen => Bauen und Planen => Bauen & Wohnen => Bebauungspläne abgerufen werden.
Die Planunterlagen liegen zudem vom 12.06.2025 bis einschließlich 16.07.2025 während der Dienststunden (Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) im Bürgermeisteramt der Gemeinde Kaisersbach, Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach öffentlich aus.
Während dieser Zeit können bei der Gemeinde Äußerungen abgegeben werden. Dies kann elektronisch per E-Mail an info@kaisersbach.de sowie schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Kaisersbach, Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach erfolgen. Es wird um Angabe von Namen und vollständiger Adresse gebeten. Alle Äußerungen werden im weiteren Verfahren für die Öffentlichkeit nur in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.
Die Veröffentlichung bzw. Auslegung dient gleichzeitig der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Zusammenfassend gilt folgendes:
Lage und Abgrenzung des Plangebietes:
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Teilflächen der Flurstücke mit den Nummern 922 924, 925, 926, 927, 928, 933 und 934.
Es wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch eine bestehende Wohnbebauung entlang der Gartenstraße
- im Osten: durch bestehende landwirtschaftliche Flächen (Wiesenflächen)
- im Süden: durch bestehende Wohn- und Gewerbebauten
- im Westen: durch die bestehende Wohnbebauung entlang der Gartenstraße.
Das Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von ca. 0,53 ha und ist im Abgrenzungsplan vom 17.04.2025 mit einem schwarzen, unterbrochenen Band umgrenzt.
Ziele und Zwecke der Planung, Anlass und Erfordernis der Planaufstellung:
Das Plangebiet bietet durch die Nähe zum Ortszentrum mit den bestehenden Versorgungseinrichtungen gute Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung. Nutzungsänderungen im Zuge des Generationswechsels sowie geänderte Wohnstandards und in der Folge entsprechende Anfragen bezüglich Um-, Aus- und Neubaumaßnahmen und nicht zuletzt eine steigende Wohnraumnachfrage, erfordern die Steuerung dieser Veränderungsprozesse im Hinblick auf eine maßstäbliche städtebauliche Entwicklung.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die geplanten Nutzungen widersprechen teilweise den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans.
Um die Entwicklung von Wohnraum in diesem Bereich umsetzen zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans und parallel hierzu die Änderung des Flächennutzungsplans notwendig (§ 8 Abs. 3 BauGB).
Umweltbelange
Der Bebauungsplan „Gartenstraße Nord“ wird im Regelverfahren parallel zur Flächennutzungsplanänderung aufgestellt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB sowie die Erstellung eines Grünordnungsplans mit Eingriff-/ Ausgleichsbilanz und eines Umweltbericht nach § 2a BauGB sind erforderlich und werden im Rahmen des weiteren Verfahrens erstellt.
Kaisersbach, den 06.06.2025
gez. Michael Clauss – Bürgermeister
Teiländerung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach im Bereich Reizenwiesen Süd in der Stadt Welzheim
Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach hat in öffentlicher Sitzung am 05.11.2024 die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB zur Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich Reizenwiesen Süd eingegangenen Anregungen beraten. In gleicher Sitzung hat der Gemeinsame Ausschuss den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB gefasst. Parallel hierzu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist die Plandarstellung in der Fassung vom 17.09.2024.
Unmaßstäblicher, zur Orientierung dienender Planausschnitt siehe rechts.
Ziele und Zwecke der Planung
Anlass und Erfordernis der Planung ist der Bedarf nach gewerblichen Entwicklungsflächen in der Stadt Welzheim. So liegt die konkrete Anfrage nach einem Standort zur Weiterentwicklung eines Welzheimer Bestandsbetriebes vor, welche über die vorhandenen gewerblichen Flächenreserven nicht gedeckt werden kann.
Ziel ist es im Sinne der Sicherung der Funktion der Stadt Welzheim als regionales Unterzentrum gewerbliche Flächenpotenziale zu entwickeln. Dabei soll die Gewerbegebietsentwicklung in der Stadt Welzheim an einem zentralen, gut erschlossenen Standort gebündelt und eine städtebaulich geordnete Gebietsentwicklung sichergestellt werden.
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim/Kaisersbach ist der Geltungsbereich größtenteils als Fläche für die Landwirtschaft, sowie die Stuttgarter Straße (L1150) als Hauptverkehrsstraße dargestellt. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan in einem Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB zu dem Bebauungsplanverfahren „Reizenwiesen Süd“ geändert.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit wird im Zuge der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 18.11.2024 bis einschließlich 18.12.2024 auf den Internetseiten der Stadt Welzheim hier und der Gemeinde Kaisersbach unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.kaisersbach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/flaechennutzungsplan
Zusätzlich liegen die Unterlagen für die o.g. Dauer des Beteiligungszeitraums während der jeweils üblichen Dienstzeiten zur öffentlichen Einsicht aus:
Stadtbauamt Welzheim (Infotafel Flur), Justinus-Kerner-Straße 8, 73642 Welzheim
- Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
- Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
- Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Bürgermeisteramt Kaisersbach (1. OG), Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach
- Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
- Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr,
- Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
- Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können gegenüber der Stadtverwaltung Welzheim und der Gemeindeverwaltung Kaisersbach Stellungnahmen elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: bauamt(@)welzheim.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 (2) Satz 4 Nummer 3 BauGB bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinsamen Ausschuss anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen während der o.g. Frist aus:
- Umweltbericht zur Teiländerung des Flächennutzungsplans, Planungsbüro Mändle, Stand 17.09.2024
- Avifaunistische Untersuchung und artenschutzrechtliche Prüfung, Gutachten Ökologie Ornithologie Quetz, Stand 10/2024
- Zwischenbericht Avifauna, Gutachten Ökologie Ornithologie Quetz, 24.08.2024
- Geräuschkontingentierung nach DIN 45691, rw-bauphysik, Schwäbisch-Hall, Stand 23.09.2024
- Verkehrslärmuntersuchung, rw-Bauphysik, Schwäbisch Hall, 11.04.2024
- Geruchsimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Reizenwiesen Süd“, Lohmeyer GmbH, Karlsruhe, September 2024
- Verkehrsuntersuchung, Planungsgruppe Kölz GmbH, Ludwigsburg, Mai 2020
- Verkehrsuntersuchung Vertiefung Knotenpunktform, Planungsgruppe Kölz GmbH, Ludwigsburg, November 2020
- Baugrunduntersuchung, Ingenieurgemeinschaft für Umweltanalytik, Lorch-Weitmars, 25.03.2024
- Bodenschutzkonzept, Ingenieurgemeinschaft für Umweltanalytik, Lorch-Weitmars, 09.04.2024
- Abwägungstabelle der im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange mit Stand 17.09.2024
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den Unterlagen enthalten:
- Untersuchungen zu den Auswirkungen auf die Umweltbelange Tiere und Pflanzen und ihre biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Mensch / Menschliche Gesundheit /Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich deren Wechselwirkungen sowie Risiken durch Unfälle / Katastrophen sowie Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen
- Artenschutzrechtliche Prüfung möglicher Verbotstatbestände (Schwerpunkt Vögel) mit entsprechenden Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen (Buntbracheflächen, Feldlerchenfenster, Heckenanpflanzungen)
- Schalltechnische Prüfung möglicher Immissionskonflikte durch Verkehrslärm und durch die im Gebiet geplante Nutzung, Berechnung von Emissionskontingenten zur Vermeidung von Immissionskonflikten
- Ermittlung von Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe
- Untersuchung des aktuellen Fahrzeugverkehrs, Prognose des zukünftigen Verkehrsaufkommens und Prüfung der Leistungsfähigkeit des geplanten Kreisverkehrs im Vergleich mit einem lichtsignalgeregelten Knotenpunkt
- Untersuchung der Bodenverhältnisse und der hydrogeologischen Situation, Hinweise zur Erschließung, Bebauung und Entwässerung des Plangebiets
- Aussagen zum Bodenschutz (Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Erdmassenausgleich und Bodenverwertung)
- Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 03.07.2024 mit Hinweisen zum Regionalen Grünzug und zu Starkregenereignissen
- Stellungnahme des Verbands Region Stuttgart vom 11.07.2024 mit einem Hinweis zum Regionalen Grünzug
- Stellungnahme des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis mit Hinweisen zum Naturschutz, zum Bodenschutz und zur Landwirtschaft
- Stellungnahme der Forstdirektion vom 19.06.2024 zur Betroffenheit von Wald und zum Waldabstand
- Stellungnahme des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 25.06.2024 mit Hinweisen zum geologischen Untergrund, Boden und Grundwasser
- Stellungnahme der EPS Ethylen-Pipeline-Süd GmbH & Co. KG vom 10.07.2024 mit Hinweisen zum Schutz der Rohrfernleitung Ethylen-Pipeline Süd
Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird unten unter Anlagen bereitgestellt.
Welzheim, den 14. November 2024
Thomas Bernlöhr
Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft





