Teiländerung des Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim/Kaisersbach
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m § 74 Landesbauordnung (LBO)
Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim/Kaisersbach hat in der öffentlichen Sitzung am 22.03.2022 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674) m.W.v. 30.04.2022(BGBl. I S. 3634) den Aufstellungsbeschluss für die Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich „Schillinghof – südlich der Stauseestraße“ im Ortsteil Schillinghof in der Gemeinde Kaisersbach und die frühzeitige Beteiligung gefasst. Eine Umweltprüfung wird nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Maßgebened ist die Plandarstellung zum Aufstellungsbeschluss in der Fassung vom 22.02.2022 des Büros Reschl Stadtentwicklung.
Die Teiländerung betrifft den Ortsteil Schillinghof in der Gemeinde Kaisersbach.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung und der Umfang des Plangebiets ist dem nachfolgend unmaßstäblichen Plan zu entnehmen:
(Das Plangebiet hat eine Größe von 0,85 ha.)
Erfordernis, Ziel und Zweck der Planung
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Schillinghof-Südlich der Stauseestraße“ und der Satzung über örtliche Bauvorschriften, Planbereich Flur 7 (Cronhütte) in Kaisersbach geändert, da die geplanten Festsetzungen nicht aus den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden können.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim/Kaisersbach mit der Begründung vom Büro Reschl Stadtentwicklung, Stuttgart vom 22.02.22, sowie der Umweltbericht vom Büro GÖG, Stuttgart vom April 2022 liegen in der Zeit von Dienstag, den 07.06.2022 bis einschließlich Dienstag, den 05.07.2022 während den jeweils üblichen Dienstzeiten:
Stadtbauamt Welzheim
Justinus-Kerner-Straße 8, 73642 Welzheim
Montag bis Mittwoch 8:30 – 12:30 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 12:30 Uhr / 15:00 – 19:00 Uhr
Freitag 8:00 – 12:30 Uhr
Bürgermeisteramt Kaisersbach
Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach
Montag 8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 – 12:00 Uhr / 13:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr / 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag 8:00 – 12:00 Uhr
öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während dieser Zeit besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Eine Terminvereinbarung wird empfohlen.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden für die Dauer des Beteiligungszeitraums hier auf den Internetseiten der Stadt Welzheim und der Gemeinde Kaisersbach https://kaisersbach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/flaechennutzungsplan zur Verfügung gestellt.
Stellungnahmen können während der Auslegung schriftlich eingereicht oder persönlich zur Niederschrift beim Stadtbauamt Welzheim, Zimmer 01 bzw. der Gemeindeverwaltung Kaisersbach, Zimmer 5 (1. OG) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Anregungen in öffentlichen Sitzungen unter Wahrung des Datenschutzes beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.
Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen während der o.g. Frist aus:
- Planteil Vorentwurf der Teiländerung Flächennutzungsplan, Büro Reschl Stadtentwicklung, Stuttgart, Stand 22.02.2022
- Begründung Vorentwurf der Teiländerung Flächennutzungsplan, Büro Reschl Stadtentwicklung, Stuttgart, Stand 22.02.2022
- Umweltbericht zum Vorentwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans, Gruppe für ökologische Gutachten, Stuttgart, Stand April 2022
- Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, Zeeb&Partner, Ulm, Stand 14.02.2020
Sollten Sie Probleme beim Aufrufen der Unterlagen haben, melden Sie sich bitte umgehend bei uns.
Welzheim, den 3. Juni 2022
Thomas Bernlöhr
Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft