Aktuelle Verfahren
Teiländerung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach im Bereich Industriestraße / Lerchenstraße in der Stadt Welzheim
Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach hat in öffentlicher Sitzung am 11.03.2025 die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB zur Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich Industriestraße / Lerchenstraße eingegangenen Anregungen beraten. In gleicher Sitzung hat der Gemeinsame Ausschuss den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB gefasst. Parallel hierzu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist die Plandarstellung in der Fassung vom 14.01.2025.
Unmaßstäblicher, zur Orientierung dienender Planausschnitt siehe rechts.
Ziele und Zwecke der Planung
Anlass der Änderung des Flächennutzungsplans ist zunächst, dass der Bebauungsplan „Industriestraße zwischen Finkenstraße und Flurstück 788/455 sowie Industriestraße, Starenweg und FW 110“ durch Beschluss des Verwaltungsgerichtes vom 12.11.2019 für nichtig erklärt wurde. Damit ergibt sich ein Handlungserfordernis für eine Neuaufstellung eines Bebauungsplans mit Örtlichen Bauvorschriften zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und parallel dazu die Änderung des Flächennutzungsplans nach § 8 (3) BauGB.
Zudem besteht aufgrund innerhalb der gewerblich geprägten Bebauung vorhandenen Wohngebäude ohne Bezug zu gewerblichen Betrieben ein Erfordernis das Gebiet im Hinblick auf die Art der baulichen Nutzung zu gliedern, um Konflikte aufzulösen und Einschränkungen gewerblicher Entwicklungen zu vermeiden.
Schließlich besteht als Anlass der Planung auch ein städtebauliches Entwicklungsinteresse den vorhandenen Nahversorgungsstandort an der Lerchenstraße an die Kreuzung Hundsberger Straße / Industriestraße zu verlagern sowie zu erweitern.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die weiteren, in diesem Bereich vorhandenen Nahversorgungsstandorte entsprechend dem tatsächlichen Bestand als Sonderbauflächen auszuweisen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit wird im Zuge der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 22.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025 auf den Internetseiten der Stadt Welzheim und der Gemeinde Kaisersbach unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.kaisersbach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/flaechennutzungsplan
Zusätzlich liegen die Unterlagen für die o.g. Dauer des Beteiligungszeitraums während der jeweils üblichen Dienstzeiten zur öffentlichen Einsicht aus:
Stadtbauamt Welzheim (Infotafel Flur), Justinus-Kerner-Straße 8, 73642 Welzheim
- Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
- Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
- Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Bürgermeisteramt Kaisersbach (1. OG), Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach
- Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
- Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr,
- Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
- Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können gegenüber der Stadtverwaltung Welzheim und der Gemeindeverwaltung Kaisersbach Stellungnahmen elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: bauamt(@)welzheim.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 (2) Satz 4 Nummer 3 BauGB bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinsamen Ausschuss anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen während der oben genannten Frist aus:
- Umweltbericht zur Teiländerung des Flächennutzungsplans, Netzwerk für Planung und Kommunikation, Stuttgart, Stand 14.01.2025
- Artenschutzrechtliche Vorprüfung, GÖG - Gruppe für ökologische Gutachten GmbH, Stuttgart, Stand November 2020
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, GÖG - Gruppe für ökologische Gutachten GmbH, Stuttgart, Stand Oktober 2024
- Schallimmissionsprognose, Kurz und Fischer GmbH, Winnenden, Stand 21.05.2021
- Verkehrsuntersuchung, Planungsgruppe Kölz GmbH, Ludwigsburg, Stand November 2020
- Auswirkungsanalyse zur geplanten Verlagerung eines Lidl-Lebensmitteldiscounters in Welzheim, Hundsberger Straße / Industriestraße, Gesellschaft für Markt‐ und Absatzforschung mbH, Ludwigsburg, Stand 18.12.2024
- Abwägungstabelle der im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange mit Stand 14.01.2025
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den Unterlagen enthalten:
- Untersuchungen zu den Auswirkungen auf die Umweltbelange Tiere und Pflanzen und ihre biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Mensch / Menschliche Gesundheit /Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich deren Wechselwirkungen sowie Risiken durch Unfälle / Katastrophen sowie Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen
- Artenschutzrechtliche Prüfung möglicher Verbotstatbestände (Brutvögel und Fledermäuse) mit entsprechenden Angaben zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
- Schalltechnische Prüfung möglicher Immissionskonflikte durch Verkehrslärm und durch die im Gebiet vorhandenen Nutzungen
- Untersuchung des aktuellen Fahrzeugverkehrs, Prognose des zukünftigen Verkehrsaufkommens und Prüfung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes
- Darstellung und Bewertung der städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen der Verlagerung eines großflächigen Lebensmittelmarktes
- Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 12.06.2023 mit Hinweisen zu Starkregenereignissen und zum Denkmalschutz
- Stellungnahme des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis vom 07.06.2023 mit Hinweisen zum Artenschutz und zum Bodenschutz
- Stellungnahme des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 02.06.2023 mit Hinweisen zum geologischen Untergrund, Boden und Grundwasser
Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich in das Internet auf oben genannten Internetseiten eingestellt.
Welzheim, den 17.04.2025
Thomas Bernlöhr
Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Anlagen
- Abwägungstabelle frühzeitige Beteiligung FNP
- Änderung FNP Industrie- Lerchenstraße Plandarstellung Entwurf
- Änderung FNP Industriestraße Lerchenstraße Begründung Entwurf
- Änderung FNP Industriestraße Lerchenstraße Umweltbericht Entwurf
Gutachten
Teiländerung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach im Bereich Reizenwiesen Süd in der Stadt Welzheim
Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach hat in öffentlicher Sitzung am 05.11.2024 die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB zur Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich Reizenwiesen Süd eingegangenen Anregungen beraten. In gleicher Sitzung hat der Gemeinsame Ausschuss den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB gefasst. Parallel hierzu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist die Plandarstellung in der Fassung vom 17.09.2024.
Unmaßstäblicher, zur Orientierung dienender Planausschnitt siehe rechts.
Ziele und Zwecke der Planung
Anlass und Erfordernis der Planung ist der Bedarf nach gewerblichen Entwicklungsflächen in der Stadt Welzheim. So liegt die konkrete Anfrage nach einem Standort zur Weiterentwicklung eines Welzheimer Bestandsbetriebes vor, welche über die vorhandenen gewerblichen Flächenreserven nicht gedeckt werden kann.
Ziel ist es im Sinne der Sicherung der Funktion der Stadt Welzheim als regionales Unterzentrum gewerbliche Flächenpotenziale zu entwickeln. Dabei soll die Gewerbegebietsentwicklung in der Stadt Welzheim an einem zentralen, gut erschlossenen Standort gebündelt und eine städtebaulich geordnete Gebietsentwicklung sichergestellt werden.
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim/Kaisersbach ist der Geltungsbereich größtenteils als Fläche für die Landwirtschaft, sowie die Stuttgarter Straße (L1150) als Hauptverkehrsstraße dargestellt. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan in einem Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB zu dem Bebauungsplanverfahren „Reizenwiesen Süd“ geändert.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Öffentlichkeit wird im Zuge der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 18.11.2024 bis einschließlich 18.12.2024 auf den Internetseiten der Stadt Welzheim hier und der Gemeinde Kaisersbach unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.kaisersbach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/flaechennutzungsplan
Zusätzlich liegen die Unterlagen für die o.g. Dauer des Beteiligungszeitraums während der jeweils üblichen Dienstzeiten zur öffentlichen Einsicht aus:
Stadtbauamt Welzheim (Infotafel Flur), Justinus-Kerner-Straße 8, 73642 Welzheim
- Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
- Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
- Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Bürgermeisteramt Kaisersbach (1. OG), Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach
- Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
- Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr,
- Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
- Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können gegenüber der Stadtverwaltung Welzheim und der Gemeindeverwaltung Kaisersbach Stellungnahmen elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: bauamt(@)welzheim.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 (2) Satz 4 Nummer 3 BauGB bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinsamen Ausschuss anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen während der o.g. Frist aus:
- Umweltbericht zur Teiländerung des Flächennutzungsplans, Planungsbüro Mändle, Stand 17.09.2024
- Avifaunistische Untersuchung und artenschutzrechtliche Prüfung, Gutachten Ökologie Ornithologie Quetz, Stand 10/2024
- Zwischenbericht Avifauna, Gutachten Ökologie Ornithologie Quetz, 24.08.2024
- Geräuschkontingentierung nach DIN 45691, rw-bauphysik, Schwäbisch-Hall, Stand 23.09.2024
- Verkehrslärmuntersuchung, rw-Bauphysik, Schwäbisch Hall, 11.04.2024
- Geruchsimmissionsprognose für den Bebauungsplan „Reizenwiesen Süd“, Lohmeyer GmbH, Karlsruhe, September 2024
- Verkehrsuntersuchung, Planungsgruppe Kölz GmbH, Ludwigsburg, Mai 2020
- Verkehrsuntersuchung Vertiefung Knotenpunktform, Planungsgruppe Kölz GmbH, Ludwigsburg, November 2020
- Baugrunduntersuchung, Ingenieurgemeinschaft für Umweltanalytik, Lorch-Weitmars, 25.03.2024
- Bodenschutzkonzept, Ingenieurgemeinschaft für Umweltanalytik, Lorch-Weitmars, 09.04.2024
- Abwägungstabelle der im Zuge der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange mit Stand 17.09.2024
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den Unterlagen enthalten:
- Untersuchungen zu den Auswirkungen auf die Umweltbelange Tiere und Pflanzen und ihre biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Mensch / Menschliche Gesundheit /Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter einschließlich deren Wechselwirkungen sowie Risiken durch Unfälle / Katastrophen sowie Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen
- Artenschutzrechtliche Prüfung möglicher Verbotstatbestände (Schwerpunkt Vögel) mit entsprechenden Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen (Buntbracheflächen, Feldlerchenfenster, Heckenanpflanzungen)
- Schalltechnische Prüfung möglicher Immissionskonflikte durch Verkehrslärm und durch die im Gebiet geplante Nutzung, Berechnung von Emissionskontingenten zur Vermeidung von Immissionskonflikten
- Ermittlung von Geruchsimmissionen durch landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe
- Untersuchung des aktuellen Fahrzeugverkehrs, Prognose des zukünftigen Verkehrsaufkommens und Prüfung der Leistungsfähigkeit des geplanten Kreisverkehrs im Vergleich mit einem lichtsignalgeregelten Knotenpunkt
- Untersuchung der Bodenverhältnisse und der hydrogeologischen Situation, Hinweise zur Erschließung, Bebauung und Entwässerung des Plangebiets
- Aussagen zum Bodenschutz (Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Erdmassenausgleich und Bodenverwertung)
- Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 03.07.2024 mit Hinweisen zum Regionalen Grünzug und zu Starkregenereignissen
- Stellungnahme des Verbands Region Stuttgart vom 11.07.2024 mit einem Hinweis zum Regionalen Grünzug
- Stellungnahme des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis mit Hinweisen zum Naturschutz, zum Bodenschutz und zur Landwirtschaft
- Stellungnahme der Forstdirektion vom 19.06.2024 zur Betroffenheit von Wald und zum Waldabstand
- Stellungnahme des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 25.06.2024 mit Hinweisen zum geologischen Untergrund, Boden und Grundwasser
- Stellungnahme der EPS Ethylen-Pipeline-Süd GmbH & Co. KG vom 10.07.2024 mit Hinweisen zum Schutz der Rohrfernleitung Ethylen-Pipeline Süd
Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird unten unter Anlagen bereitgestellt.
Welzheim, den 14. November 2024
Thomas Bernlöhr
Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft