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Flächennutzungsplan

Teiländerung des Flächennutzungsplans

Ziele und Zwecke der Planung:

In verschiedenen Ortsteilen von Welzheim und Kaisersbach erfolgt zur Darstellung des Bebauungszusammenhangs eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes. Die Darstellung des Bebauungszusammenhangs wird dabei eng am vorhandenen Siedlungsbestand geführt. Grundlage sind vorhandene Satzungen, Bebauungspläne sowie informelle Abgrenzungsvereinbarungen für verschiedene nördliche Stadtteile von Welzheim. Ziel des Verfahrens ist, den Flächennutzungsplan nachzuführen, wo bereits verbindliches Baurecht besteht bzw. in den anderen Bereichen die Voraussetzungen für einen Erlass städtebaulicher Satzungen zur rechtssicheren Abgrenzung des Innen- und Außenbereichs zu schaffen.

BürgerGIS - Flächennutzungsplan

Aktuelle Verfahren

Teiländerung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach im Bereich Erdgrube in der Stadt Welzheim:

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach hat in öffentlicher Sitzung am 13.06.2023 gem. § 2 (1) BauGB den Aufstellungsbeschluss für die Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich Erdgrube in der Stadt Welzheim gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit entsprechend § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Die Teiländerung des Flächennutzungsplans bezieht sich auf einen Teilbereich des Plangebiets „Erdgrube“. Dieses befindet sich zwischen der Umfahrungsstraße (L 1150 / Friedrich- Bauer-Straße), der Rudersberger Straße, dem Wohngebiet entlang des Bussard- und Fasanenweges und dem Standort der Nikolauspflege. Der Geltungsbereich umfasst ca. 1,75 ha und umfasst ganz oder teilweise folgende Flurstücke auf Gemarkung Welzheim: 623, 623/4, 649/1, 650, 650/5, 650/6, 652, 653, 654, 655, 656, 657, 659/1, 668, 670, 671, 672, 673 und 673/1

Maßgebend für den Geltungsbereich ist die Plandarstellung zum Aufstellungsbeschluss in der Fassung vom 24.03.2023.

Unmaßstäblicher, zur Orientierung dienender Planausschnitt:

Ziele und Zwecke der Planung:
Mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Erdgrube“ soll die im Flächennutzungsplan als geplante Wohnbaufläche sowie ein Teil der als Sonderbaufläche und Grünfläche dargestellten Entwicklungsfläche am Westrand der Siedlungsstruktur der Stadt Welzheim überplant werden. Anlass bildet eine mittlerweile vollzogene Abstimmung mit der Nikolauspflege über deren langfristige Entwicklungsabsichten und die daraus resultierende Option einer wohnbaulichen Entwicklung nördlich andockend an den Standort des Limeshofs der Nikolauspflege (Einrichtung für blinde und sehbehinderte Erwachsene mit zusätzlichen Beeinträchtigungen).

Im Hinblick auf die Bedarfslage ist festzustellen, dass aufgrund der anhaltend intensiven Wohnungsmarktnachfrage derzeit innerhalb der Stadt Welzheim keine in kommunalem Eigentum befindlichen Wohnbauflächen mehr verfügbar und Innenentwicklungspotenziale kurzfristig in entsprechender Weise und erforderlicher Quantität nicht mobilisierbar sind. Die Erforderlichkeit des Bebauungsplanverfahrens resultiert in der Folge aus der kommunalen Zielsetzung, ein für die Stadtentwicklung angemessenes Wohnbauflächenpotenzial vorzuhalten, um die Marktnachfrage zu befriedigen und hierdurch langfristig die kommunale Bevölkerungsentwicklung zu stabilisieren. Das gesamtgemeindliche siedlungsstrukturell-räumliche Ziel der Bauleitplanung liegt dabei auf der Entwicklung von Standorten in der Kernstadt Welzheim mit entsprechender räumlicher Nähe zum Stadtkern und den dort vorhandenen Nahversorgungs- und sozialen Infrastrukturangeboten und Bildungseinrichtungen. Im Norden des Plangebiets sind zudem eine gemischte Nutzung sowie ein Standort für einen Kindergarten/Kindertagesstätte vorgesehen.

Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim/ Kaisersbach ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Erdgrube“ zum Teil als Sonderbaufläche und Grünfläche dargestellt. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan in einem Parallelverfahren nach § 8 (3) BauGB entsprechend der im Bebauungsplanverfahren vorgesehenen baulichen Entwicklung geändert.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim / Kaisersbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.06.2023 den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt sowie den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB gefasst. Parallel hierzu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB.

Der Öffentlichkeit wird im Zuge der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich
Begründung liegt in der Zeit vom 21.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023 während der jeweils üblichen Dienstzeiten zur öffentlichen Einsicht aus:

Stadtbauamt Welzheim (Infotafel Flur), Justinus-Kerner-Straße 8, 73642 Welzheim

  • Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
  • Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr,
  • Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr


Bürgermeisteramt Kaisersbach (1. OG), Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach

  • Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
  • Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr,
  • Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
  • Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich für die Dauer des Beteiligungszeitraums hier und der Gemeinde Kaisersbach www.kaisersbach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/flaechennutzungsplan veröffentlicht.

Stellungnahmen können während der Auslegung schriftlich eingereicht oder persönlich zur Niederschrift gegenüber der Stadtverwaltung Welzheim und der Gemeindeverwaltung Kaisersbach vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Anregungen in öffentlichen Sitzungen
unter Wahrung des Datenschutzes beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.

Welzheim, den 10.07.2023

Thomas Bernlöhr
Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft