Teiländerung des Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim/Kaisersbach
Öffentliche Bekanntmachung
Auslegungsbeschluss (Parallelverfahren gemäß §8 Abs. 3 BauGB), Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m § 74 Landesbauordnung (LBO)
Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim/Kaisersbach hat in der öffentlichen Sitzung am 25.07.2022 den Entwurf für die Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich „Schillinghof – südlich der Stauseestraße“ im Ortsteil Schillinghof in der Gemeinde Kaisersbach als Entwurf beschlossen und gleichzeitig dessen öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674) m.W.v. 30.04.2022 (BGBl. I S. 3634) bestimmt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Die Teiländerung betrifft den Ortsteil Schillinghof in der Gemeinde Kaisersbach. Die Teiländerung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren zur Austellung des Bebauungsplans „Schillinghof-Südlich der Stauseestraße“ durchgeführt.
Maßgebend ist der Entwurf der Plandarstellung und der Entwurf der Begründung der Teiländerung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 06.07.2022 des Büros Reschl Stadtentwicklung.
Die Lage und der Umfang des Plangebiets ist dem Lageplan (Stand 06.07.2022, Maßstab 2:500) zu entnehmen:
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Welzheim/Kaisersbach vom 06.07.2022 mit dem Umweltbericht vom Büro GÖG, Stuttgart vom April 2022, sowie der Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, Büro Zeeb & Partner, Stand 14.02.2020 liegt in der Zeit von Montag, den 29.08.2022 bis einschließlich Freitag, den 30.09.2022
während den jeweils üblichen Dienstzeiten:
Stadtbauamt Welzheim (Infotafel Flur)
Justinus-Kerner-Straße 8, 73642 Welzheim
Montag bis Mittwoch
8:30 – 12:30 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag
8:00 – 12:30 Uhr / 15:00 – 19:00 Uhr
Freitag
8:00 – 12:30 Uhr
Bürgermeisteramt Kaisersbach (1. OG)
Dorfstraße 5, 73667 Kaisersbach
Montag
8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 – 12:00 Uhr / 13:30 – 18:00 Uhr
Donnerstag
8:00 – 12:00 Uhr / 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag
8:00 – 12:00 Uhr
öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während dieser Zeit besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Eine Terminvereinbarung wird empfohlen.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen der Teiländerung des Flächennutzungsplans werden für die Dauer des Beteiligungszeitraums auf den Internetseiten der Stadt Welzheim https://www.welzheim.de/stadt/bauen-in-welzheim/planverfahren/flaechennutzungsplan und der Gemeinde Kaisersbach https://kaisersbach.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/flaechennutzungsplan zur Verfügung gestellt.
Stellungnahmen können während der Auslegung schriftlich eingereicht oder persönlich zur Niederschrift beim Stadtbauamt Welzheim, Zimmer 01 bzw. der Gemeindeverwaltung Kaisersbach, Zimmer 5 (1. OG) vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben. Es wird gemäß §3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Anregungen in öffentlichen Sitzungen unter Wahrung des Datenschutzes beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Anregungen oder der Person des Betroffenen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben.
Es liegen folgende umweltbezogene Unterlagen während der o.g. Frist aus:
- Planteil des Entwurfs der Teiländerung Flächennutzungsplan, Büro Reschl Stadtentwicklung, Stuttgart, Stand 06.07.2022
- Begründung des Entwurfs der Teiländerung Flächennutzungsplan, Büro Reschl Stadtentwicklung, Stuttgart, Stand 06.07.2022
- Umweltbericht zum Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans, Gruppe für ökologische Gutachten, Stuttgart, Stand 07.07.2022
- Abwägungstabelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Behörden, gemäß § 4 Abs.1 BauGB, Stand 06.07.2022
Sollten Sie Probleme beim Aufrufen der Unterlagen haben, melden Sie sich bitte umgehend bei uns.
Welzheim, den 26. August 2022
Thomas Bernlöhr
Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft