Ein weiterer Schritt in Richtung Klimaneutralität: Welzheim, Alfdorf und Kaisersbach sind mit Kooperationspartner EnBW ODR in die kommunale Wärmeplanung gestartet
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Welzheim, der Gemeinde Alfdorf und der Gemeinde Kaisersbach

Die Stadt Welzheim und die Gemeinden Alfdorf und Kaisersbach sind im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem Projektpartner EnBW ODR in die kommunale Wärmeplanung eingestiegen.
In der Zwischenzeit liegen nach Auswertung der gesammelten Daten erste Ergebnisse vor – die sogenannte Eignungsprüfung. Sie gibt einen ersten Überblick darüber, welche Teilgebiete perspektivisch eher für leitungsgebundene Wärmelösungen oder für dezentrale Versorgungsformen geeignet sein könnten. Diese Ergebnisse sowie weitere, ausführliche Informationen stellen die Kommunen auf ihren jeweiligen Internetauftritten zur Verfügung.
„Der kommunale Wärmeplan ist unser digitales Planungstool für die Zukunft der Wärmeversorgung“, sind sich die Bürgermeister Bernlöhr, Krötz und Clauss einig. „Die Weichen für eine nachhaltige Wärmeversorgung können mit diesem Plan besser gestellt werden als ohne – gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den örtlichen Unternehmen.“ Für eine fundierte Ausarbeitung werden noch weitere Daten benötigt. „Deshalb bitten wir die ortsansässigen Unternehmen sowie die Bürgerschaft um tatkräftige Unterstützung.“
In den nächsten Tagen erhalten die Betriebe in Welzheim, Alfdorf und Kaisersbach einen Fragebogen, in dem das Thema Energie- und Wärmeverbrauch am Firmenstandort abgefragt wird. Diese Angaben sind eine wichtige Grundlage für eine realistische Bestandsanalyse.
Die Bestands- und Potenzialanalyse werden in den nächsten Monaten auf dieser Basis erarbeitet. Ziel ist es, den Routenplaner für eine nachhaltige Wärmeversorgung bis Mitte 2028 fertiggestellt zu haben.
Im weiteren Verlauf der kommunalen Wärmeplanung sind Informations- und Beteiligungsformate für die Öffentlichkeit vorgesehen.
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument. Sie zeigt auf, wie die Wärmeversorgung im Gebiet der Kommune künftig Schritt für Schritt auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umgestellt werden kann. Dabei werden die lokalen Gegebenheiten berücksichtigt, zum Beispiel die vorhandene Bebauungsstruktur, bestehende Energieinfrastrukturen sowie Potenziale für erneuerbare Wärmequellen.
Was ist die kommunale Wärmeplanung nicht?
Die kommunale Wärmeplanung trifft keine unmittelbaren Vorgaben für einzelneGebäude und ersetzt keine individuellen Entscheidungen von Eigentümerinnen und Eigentümern. Aus ihr ergeben sich keine kurzfristigen Pflichten für Eigentümerinnen und Eigentümer. Sie dient vielmehr als Orientierungs- und Entscheidungsgrundlage für die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung.
Darüber hinaus beantwortet die Wärmeplanung bzw. auch die Ausweisung eines Wärmenetzeignungsgebietes nicht die Frage, ob sich jemand findet, um ein Wärmenetz aufzubauen bzw. zu betreiben und verpflichtet eine Kommune nicht zum Bau oder Betrieb eines Wärmenetzes. (vgl. WPG, §27 Abs. 2).
Wie erfolgt die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung?
Für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans haben sich die Kommunen Welzheim, Alfdorf und Kaisersbach mit dem lokalen Partner und Experten EnBW ODR zusammengeschlossen, um die Untersuchung der einzelnen Gebiete kompetent und zielgerichtet zu entwickeln. Die EnBW ODR bringt dabei ihre fachliche Expertise in den Bereichen Energieinfrastruktur, Datenanalyse und Umsetzungsstrategie ein.
Die Bürgermeister sind sich einig: „Wir haben mit der EnBW ODR einen starken und zukunftsfähigen Partner an unserer Seite“. „Wir begleiten die Kommunen sehr gerne, denn nur gemeinsam können wir unsere Region nachhaltig gestalten“, erklärt ODR-Projektleiterin Stefanie Stengel-Mack.
Insgesamt umfasst die Wärmeplanung auf dem Weg zur Wärmewendestrategie folgende Schritte:
1. Eignungsprüfung
Zu Beginn wird geprüft, welche Teilgebiete des Gebiets der Kommune sich grundsätzlich für eine leitungsgebundene Wärmeversorgung (zum Beispiel Wärmenetze oder Wasserstoffnetze) eignen und welche nicht. Die Eignungsprüfung gibt erstmals einen Überblick, welche Bereiche perspektivisch eher für Wärmenetze oder für dezentrale Lösungen geeignet sein könnten. Diese Eignungsprüfung dient dazu, den weiteren Planungsaufwand zielgerichtet auszurichten und ist als Vorstufe im Wärmeplanungsgesetz vorgesehen. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden veröffentlicht.
2. Bestandsanalyse
Im Rahmen der Bestandsanalyse wird der aktuelle Zustand der Wärmeversorgung erhoben.
Dazu gehören unter anderem:
- der heutige Wärmebedarf im Gebiet der Kommune,
- die bestehenden Heizsysteme und Energieträger,
- vorhandene Wärme- und Gasnetze,
- die Gebäudestruktur (zum Beispiel Baualtersklassen, Nutzung).
Die Bestandsanalyse bildet die fachliche Grundlage für alle weiteren Planungsschritte.
3. Potenzialanalyse
Aufbauend auf der Bestandsanalyse werden die lokalen Potenziale für eine klimafreundliche Wärmeversorgung untersucht. Betrachtet werden insbesondere:
- erneuerbare Wärmequellen (zum Beispiel Geothermie, Umweltwärme, Solarthermie),
- verfügbare Abwärmepotenziale,
- Möglichkeiten für Wärmenetze oder dezentrale Versorgungslösungen.
Ziel ist es, realistische und ortsspezifische Optionen für die zukünftige Wärmeversorgung zu identifizieren.
4. Zielszenario
In einem nächsten Schritt wird ein langfristiges Zielszenario entwickelt. Dieses beschreibt, wie eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung im Gebiet der Kommune perspektivisch erreicht werden kann. Das Zielszenario dient als strategischer Orientierungsrahmen und zeigt mögliche Entwicklungspfade für die Teilgebiete auf.
5. Umsetzungsstrategie und Maßnahmen
Abschließend werden auf Basis des Zielszenarios konkrete Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen entwickelt. Die Maßnahmenstrategie stellt sicher, dass die Ergebnisse der Wärmeplanung in den kommenden Jahren schrittweise umgesetzt werden können.
