Informationen rund um den Winterdienst
icon.crdate08.01.2025
Bei dem derzeit vorausgesagten Winterwetter ist es sinnvoll das Thema aufzugreifen und daran zu erinnern, welche Pflichten insbesondere auch Anlieger von Straßen, Fußwege und Gehwegen bei Schneefall und Glatteis haben. Deshalb wollen wir nochmals auf folgende Punkte hinweisen:
Bei dem derzeit vorausgesagten Winterwetter ist es sinnvoll das Thema aufzugreifen und daran zu erinnern, welche Pflichten insbesondere auch Anlieger von Straßen, Fußwege und Gehwegen bei Schneefall und Glatteis haben. Deshalb wollen wir nochmals auf folgende Punkte hinweisen:
Was muss geräumt und gestreut werden?
Grundsätzlich gilt, dass das der Gehweg entlang der Grundstücksgrenze von Schnee geräumt werden muss, und zwar auf einer Breite von mindestens einem Meter. Dies gilt auch für Anlieger, in deren Straße kein Gehweg vorhanden ist, oder für die Anlieger von Fußwegen, darauf sei an dieser Stelle nochmals ausdrücklich hingewiesen. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass der geräumte Streifen an den vom Nachbarn anschließt, damit der geräumte Weg durchgängig begehbar ist. Die Räum- und Streupflicht gilt im Übrigen auch für Straßenanlieger bei denen zwischen dem Grundstück und der Straßengrenze ein Grünstreifen ist, der nicht breiter als zehn Meter ist. Nicht räumen müssen diejenigen Anlieger, in deren Straße nur ein einseitiger Gehweg vorhanden ist und dieser auf der gegenüberliegenden Seite liegt.
Wer muss räumen?
Die Verpflichtung trifft Haus- und Grundstückseigentümer und deren Mieter. Sind mehrere Parteien in einem Haus so müssen sich diese absprechen, wer den Winterdienst zu übernehmen hat. Die Haftung und Verantwortung obliegt allen Parteien gesamtschuldnerisch.
Bis wann muss geräumt sein?
Die Gehwege, Fußwege und Straßenränder müssen werktags bis 7 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut werden. Gegebenenfalls muss bei starkem Schneefall oder Eisglätte das Räumen und Streuen wiederholt werden, die Räum- und Streupflicht endet um 20 Uhr.
Wie muss geräumt und gestreut werden?
Der geräumte Schnee sollte zwischen Fahrbahn und Gehweg angehäuft werden, wenn sonst kein Platz vorhanden ist. Bitte den Schnee nicht auf die Fahrbahn werfen. Nach Möglichkeit sollten bei einsetzendem Tauwetter die Straßeneinlaufschächte frei gemacht werden. Der Einsatz von Streusalz ist gem. der städtischen Streupflichtsatzung nur ausnahmsweise bei Eisregen erlaubt. Ansonsten ist das Streuen mit Salz, weil in vielfacher Hinsicht umweltschädlich, verboten. Zum Streuen sollte stattdessen abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche verwendet werden, das nach dem Tauwetter zusammengekehrt werden sollte. Splitt gibt’s im Übrigen kostenlos beim städtischen Bauhof.
Gassen für Räumfahrzeuge freihalten!
In manchen Wohngebieten sind die Straßen recht schmal, was den Räumfahrzeugen mit ihren bis zu drei Meter breiten Schilden die Durchfahrt erschwert, vor allem auch, dann wenn beidseitig geparkt wird. Bitte nehmen Sie beim Parken Rücksicht darauf und bedenken Sie, dass die Räumfahrzeuge auch einen gewissen Platz benötigen. Schlimmstenfalls muss die Straße oder Teile davon ungeräumt bleiben.
Der Räumdienst schiebt wieder alles zu!
Der städtische Bauhof sowie die beauftragten Winterdienstfirmen sind in der Regel bereits morgens ab 4.30 Uhr zum Räumen und Streuen unterwegs, um zu gewährleisten, dass im morgendlichen Berufsverkehr alles rund läuft. Trotzdem kann es bei extremen Wetterlagen sein, dass Räumfahrzeuge es nicht schaffen, das gesamte Straßen- und Wegenetz zu räumen, bevor Anlieger ihre Gehwege oder Einfahrten räumen. Deshalb kommt es auch vor, dass das mühsame Schneeschippen von Hand im Nachhinein durch den Winterdienst fast umsonst war. Zwar achten die Fahrer der Räumfahrzeuge darauf, nach Möglichkeit solche Situationen zu vermeiden, Leider lässt sich dies trotz drehbarem Räumschild nicht immer gewährleisten, weil die Umstände vor Ort oder die Schneemengen keine andere Möglichkeit lassen. Wir bitten deshalb um Verständnis für solche Situationen.
Weitere Informationen zum Thema Räum- und Streupflicht erhalten Sie gegebenenfalls beim Ordnungsamt unter Telefonnummer: 07182 8008-16 oder beim Stadtbauamt Telefonnummer: 07182 8008-35.