Gestaffelter Pflichtumtausch von alten Führerscheinen
Pressemitteilung Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Bis zum 19. Juli 2022 droht keine Geldbuße für Führerscheininhaber, die ihre Frist verpasst haben.
Mit dem Pflichtumtausch von alten Führerscheinen setzt die Bundesrepublik Deutschland die Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2006 um. Die Richtlinie sieht zudem vor, dass Führerscheine künftig alle fünfzehn Jahre umgetauscht werden müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Foto und der Name auf dem Führerschein aktuell ist und stets neue Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Fälschungen angewandt werden.
Umtausch von Papierführerscheinen:
- Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers.
- Untenstehender Tabelle können Sie anhand Ihres Geburtsjahres entnehmen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht sein muss
vor 1953 19.01.2033
1953 bis 1958 19.01.2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
Umtausch alter Kartenführerscheine:
- Für den Umtausch alter Kartenführerscheine kommt es nicht auf Ihr Geburtsdatum, sondern auf das Ausstellungsjahr des Führerscheins an. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite Ihres Führerscheins unter Nr. 4a.
- Untenstehender Tabelle können Sie anhand des Ausstellungsdatums entnehmen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen.
Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19.01.2026
2002 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 und bis 18.01.2013 19.01.2033
Antrag stellen:
- Um die große Nachfrage gleichmäßig zu verteilen, wird bundesweit darum gebeten, dass zuerst nur die zwischen 1953 und 1958 geborenen Inhaber eines bis einschließlich 31.Dezember 1998 ausgestellten Führerscheins den Umtausch bis 19. Januar 2022 beantragen.
- Das Antragsformular zum Herunterladen finden Sie unter folgendem Link: https://www.rems-murr kreis.de/fileadmin/Dateien/Dateien/%C3%84mter/Amt_fuer_Zulassung_und_Fahrerlaubnis/2021_1Antrag_Umtausch_webHD_01.pdf (PDF-Datei)
Benötigte Unterlagen:
- 1 ausgefüllter Antrag (bitte Unterschrift auf der Rückseite nicht vergessen!)
- 1 biometrischen Lichtbild
- 1 Kopie Ihres Führerscheines
- 1 sogenannte Karteikartenabschrift, nur falls Ihr Führerschein nicht vom Rems-Murr-Kreis ausgestellt worden ist. Bitte fordern Sie diese selbst bei der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde an, Sie beschleunigen dadurch die Bearbeitung.
Abgabe des Antrages:
- Aufgrund der derzeitigen Corona-Situation bitten wir Sie den Antrag in einem verschlossenen Umschlag adressiert an die Fahrerlaubnisbehörde direkt bei uns beim Landratsamt in den Briefkasten einzuwerfen oder per Post zu übersenden.
- Alternativ können Sie den Antrag auf dem Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes abgeben.
Terminengpass wegen Corona – keine Geldbuße bis 19. Juli 2022!
Für all diejenigen, die ihren Führerschein bis zum 19. Juli 2022 tauschen müssen, ist es aktuell schwierig, rechtzeitig den Führerschein bei der örtlichen Führerscheinstelle zu beantragen beziehungsweise umzutauschen. Zudem ist aufgrund der Masse der Anträge eine zeitnahe Bearbeitung nicht zu erwarten. Die Verkehrsministerkonferenz hat aufgrund eingeschränkter Öffnungszeiten und der Überlastung der Ämter beschlossen, dass denjenigen, welche ihre Frist zum Führerscheinumtausch verpasst haben, bis zum 19. Juli 2022 keine Geldbuße droht. Auch ein bundeseinheitliches Vorgehen zu einer möglichen Verschiebung der Frist ist bereits auf den Weg gebracht worden. Um das Problem jedoch nicht einfach nur zu verlagern, sollten sich Betroffene bereits jetzt um den Umtausch ihres Führerscheines kümmern.