Wann muss ich in Quarantäne?
Als positiv getestete Person (unabhängig vom Impfstatus)
Wer selbst infiziert ist (Nachweis durch offiziellen Schnelltest oder PCR-Test), muss automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung in Quarantäne. Damit gilt für Sie die Verordnung des Sozialministeriums zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren haushaltangehörigen Personen.
Die Absonderung endet frühestens fünf Tage nach dem Erstnachweis des Erregers, sofern seit 48 Stunden Symptomfreiheit besteht Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen.
Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden.
Müssen Kontaktperson/haushaltsangehörige Personen in Quarantäne?
Für Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt die Quarantänepflicht – unabhängig vom Impfstatus – künftig vollständig.
Wir empfehlen Ihnen, den Kontakt zu anderen Personen zu reduzieren, wenn Sie engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, insbesondere mit dieser in einem gemeinsamen Haushalt leben. Diese Vorgehensweise wird für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person empfohlen.
Darüber hinaus sollten die allgemeinen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Dazu zählt
das Tragen einer medizinischen Maske genauso wie die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.
Was gilt für Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich?
Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich können nach der Isolation nur nach einem negativen Corona-Test wieder arbeiten gehen.
Welche Ausnahmen von der Quarantäne gelten für Geimpfte und Genesene?
Personen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster-impfung)
Hier sind bei jeglicher Kombination der zugelassenen COVID-19-Impfstoffe insgesamt immer drei Impfungen erforderlich.
Geimpfte Genesene
Dies gilt für vollständig Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben. Unabhängig von der Reihenfolge reicht also eine Genesung und mindestens eine Impfung. Als Nachweis der Genesung dient ein positiver PCR-Testnachweis.
Personen mit zwei Impfungen
Der Impfstatus gilt ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung.
Genesene
Der Genesenenstatus gilt ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests, also nur bis Ablauf von drei Monaten nach Infektion.
WICHTIG!
Da eine Impfung oder Genesung weder die Infektion und die Übertragung vollständig ausschließen kann, empfehlen wir Ihnen einen Test durchzuführen. Manche Infizierte haben gar keine Symptome. Andere erkranken schwer. Um sicherzugehen, dass Sie niemanden mit dem Coronavirus infizieren, ist der erste Schritt auch bei leichten Symptomen: Zuhause bleiben, auch wenn Sie immunisiert sind. Am besten klären Sie Ihren Verdacht zunächst telefonisch ab. Rufen Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt an und schildern Sie Ihre Symptome. So können Sie gemeinsam über das weitere Vorgehen beraten. Es empfiehlt sich, dass auch Haushaltsangehörige von Personen, die nicht in Quarantäne sind, ihre Kontakte minimieren.
Weitere Information finden Sie in der Übersicht "Quarantänebefreite Person" (PDF-Datei)
Verlängert sich meine Quarantäne, wenn in meinem Haushalt weitere Personen erkranken?
Während Sie sich in Quarantäne befinden, weil bei einem Ihrer Haushaltsmitglieder eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 festgestellt wurde, kann es vorkommen, dass sich weitere Personen Ihres Haushalts anstecken und ebenfalls erkranken. Dann verlängert sich die Dauer Ihrer Quarantäne jedoch nicht über 10 Tage hinaus. Gezählt wird ab dem Tag, an dem die erste Person Ihres Haushalts erstmals positiv getestet wurde. Für Menschen, die mit an COVID-19 erkrankten Personen in einem Haushalt leben, wird die Einschränkung der Kontakte empfohlen. Falls Sie selbst erkranken, erfolgt für Sie eine Isolierung und PCR-Testung.
Wie berechnet man die Quarantäne?
Die Absonderungsdauer berechnet sich ab dem Tag (= Tag „0“) der Probenahm für Infizierte.
Wie weise ich nach, dass ich genesen bin?
Der positive PCR- oder Schnelltestbefund gilt als Nachweis über die Infektion.
Was gilt als Nachweis für den Arbeitgeber?
Es reicht künftig ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis, dass man in Quarantäne war. Bei Symptomen ist eine Krankschreibung möglich. Wenn der Arbeitnehmer das nicht möchte, kann weiterhin beim Rathaus eine Absonderungsbescheinigung beantragt werden.
Was darf ich in der Quarantäne?
Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen.
In Mehrfamilienhäusern:
Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen.
Folgendes ist nicht erlaubt:
- Nutzung des gemeinschaftlichen Treppenhauses
- Müll rausbringen,
- Wäsche waschen (wenn die Waschmaschine außerhalb der Wohnung ist),
- Briefkasten leeren,
- Gartennutzung, sofern es ein gemeinschaftlicher Garten ist und dieser durch das gemeinschaftliche Treppenhaus erreicht wird
In Privathäusern
In Privathäuser, die mit niemanden geteilt werden, gibt es auf dem Grundstück keine Einschränkungen.
- Sie dürfen keinen Besuch empfangen.
- Ein Spaziergang mit Ihrem Hund ist nicht möglich.
- Sie dürfen nicht in den Supermarkt oder in die Apotheke. Bitten Sie ein Familienmitglied oder Freunde ihre Einkäufe zu übernehmen.
- Da ist nur der direkte Weg zum Arzt oder zu einem Testzentrum erlaubt.
Vergessen Sie nicht: Diese Maßnahme dient dem Schutz Ihrer Familie, der Nachbarn und aller anderen Menschen in Ihrem Umfeld. Verstöße gegen die Quarantäneregeln können mit Bußgeldern geahndet werden.
Merkblätter
Mein SELBSTTEST ist positiv – Was muss ich jetzt tun?
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Corona_Merkblatt_Selbsttest_Mein-Test-ist-positiv.pdf (PDF-Datei)
Mein SCHNELLTEST ist positiv – Was muss ich jetzt tun?
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Corona_Merkblatt_Schnelltest_Mein-Test-ist-positiv.pdf (PDF-Datei)
Mein PCR-TEST ist positiv – was muss ich jetzt tun?
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Corona_Merkblatt_PCR-Test_Mein-Test-ist-positiv.pdf (PDF-Datei)
Allgemeine Empfehlungen
- Halten Sie sich an die AHA+L+A-Formel:
- Achten Sie auf einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen, beispielsweise beim Einkaufen oder bei der Arbeit.
- Hygieneregeln in Bezug auf Niesen, Husten und Händewaschen befolgen.
- Tragen Sie im Alltag eine Maske (bestenfalls FFP2)
- Lüften Sie in geschlossenen Innenräumen. Wichtig: Lüften Sie in regelmäßigen Abständen für einige Minuten.
- Testen lassen und Ansteckungen vermeiden. Sie haben Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest in der Woche. Besonders wenn Sie zu Kontakt mit älteren Personen haben (gilt auch für Geimpfte und Genesene). Hier können Sie einen Termin vereinbaren: https://www.rems-murr-kreis.de/schnelltest-covid-19/schnelltests-im-rems-murr-kreis
- Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen, um sich vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen. Schutzimpfungen haben nicht nur eine Wirkung auf die geimpften Personen), sondern können indirekt auch nicht geimpfte Menschen vor einer Erkrankung schützen, da sie die weitere Verbreitung einer Infektionskrankheit stoppen oder verringern. Unter diesem Link finden Sie weitere Informationen: https://www.rems-murr-kreis.de/kreisimpfzentrum-in-waiblingen/zusammen-schaffen/impfen-im-rems-murr-kreis
- Nutzen Sie die Corona-Warn-App.
Download:
Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.rki.coronawarnapp&hl=de&gl=US
Apple: https://apps.apple.com/de/app/corona-warn-app/id1512595757
- Beachten Sie die geltenden Regeln von 3G bis 2G-Plus, die an vielen Orten einzuhalten sind. Aktuelle Regelungen: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf (PDF-Datei)
Machen Sie mit – schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen!
Weitere Informationen:
Corona-Verordnung des Landes:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Corona-Verordnung Absonderung:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Quarantäne und Isolation finden Sie auf der Seite Fragen und Antworten zu Isolation und Quarantäne des Landes Baden-Württemberg.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-quarantaene/