Wann muss ich in Quarantäne?
Wer künftig in Baden-Württemberg positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich ab Mittwoch, 16. November nicht mehr wie bisher verpflichtend für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben, wenn folgende Ausnahmen zutreffen:
- für Kinder, die noch nicht eingeschult sind,
- sofern absonderungsersetzenden Schutzmaßnahmen* eingehalten werden,
- im Freien, wenn ein Abstand von mehr als 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird,
- bei Kontakt ausschließlich zu anderen positiv getesteten Personen oder
- sofern dies zum Schutze von Leben oder Gesundheit, insbesondere bei medizinischen Notfällen oder notwendigen Arztbesuchen oder aus anderen gewichtigen Gründen, zwingend erforderlich ist.
*Absonderungsersetzende Maßnahmen sind das dauerhafte Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in Innenräumen, sofern ein physischer Kontakt zu anderen, nicht dem eigenen Haushalt angehörigen, Personen nicht ausgeschlossen ist sowie im Freien, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Müssen Kontaktpersonen/haushaltsangehörige Personen in Quarantäne?
Für Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt die Quarantänepflicht – unabhängig vom Impfstatus – künftig vollständig.
Weiterhin ist es geboten und empfohlen, sich bei Auftreten von Symptomen, insbesondere nach Kontakt zu einer positiv getesteten Person, zu testen und ggf. ärztlichen Rat einzuholen. Auch ist empfohlen, die geltenden Abstands- und Hygieneempfehlungen, beispielsweise auch die Nutzung von Masken in Innenräumen, einzuhalten. Maßnahmen sollen von den Bürgerinnen und Bürgern jedoch zunehmend in Eigenverantwortung getroffen werden.
Was gilt für Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich?
Positiv getestete Personen dürfen mindestens fünf Tage nach dem positiven Test medizinisch-pflegerische Einrichtungen nicht betreten oder dort tätig sein. Dies gilt selbstverständlich nicht für Personen, die in diesen Einrichtungen behandelt, betreut, untergebracht oder gepflegt werden. „Höhere Schutzstandards für vulnerable Gruppen halten wir selbstverständlich weiterhin aufrecht. Daher müssen insbesondere in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen nach wie vor strengere Regeln für positive Getestete gelten“, so Minister Lucha.
Wie berechnet man die Quarantäne?
Die Absonderungsdauer berechnet sich ab dem Tag (= Tag „0“) der Probenahme für Infizierte.
Wie weise ich nach, dass ich genesen bin?
Der positive PCR- oder Schnelltestbefund gilt als Nachweis über die Infektion.
Was gilt als Nachweis für den Arbeitgeber?
Derzeit ist für positiv getestete Personen ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Absonderungsnachweis ausreichend. Eine „Quarantäne-Bescheinigung“ des Rathauses der Wohnortgemeinde wird es regelmäßig nicht mehr geben. Die Vorlage des Testergebnisses ist gegebenenfalls notwendig, sollte eine Entschädigung im Rahmen des § 56 Infektionsschutzgesetzes beantragt werden. Das Testergebnis ist dann im Rahmen des Entschädigungsverfahrens von Ihrem Arbeitgeber beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen.
Darf man während der Absonderung Besuch empfangen?
Der abgesonderten Person ist es während der Zeit ihrer Absonderung weiterhin nicht gestattet, Besuch von Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, zu empfangen.
Merkblätter
Mein SELBSTTEST ist positiv – Was muss ich jetzt tun?
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Corona_Merkblatt_Selbsttest_Mein-Test-ist-positiv.pdf (PDF-Datei)
Mein SCHNELLTEST ist positiv – Was muss ich jetzt tun?
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Corona_Merkblatt_Schnelltest_Mein-Test-ist-positiv.pdf (PDF-Datei)
Mein PCR-TEST ist positiv – was muss ich jetzt tun?
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Corona_Merkblatt_PCR-Test_Mein-Test-ist-positiv.pdf (PDF-Datei)
Allgemeine Empfehlungen
- Halten Sie sich an die AHA+L+A-Formel:
- Achten Sie auf einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen, beispielsweise beim Einkaufen oder bei der Arbeit.
- Hygieneregeln in Bezug auf Niesen, Husten und Händewaschen befolgen.
- Tragen Sie im Alltag eine Maske (bestenfalls FFP2)
- Lüften Sie in geschlossenen Innenräumen. Wichtig: Lüften Sie in regelmäßigen Abständen für einige Minuten.
- Testen lassen und Ansteckungen vermeiden. Sie haben Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest in der Woche. Besonders wenn Sie zu Kontakt mit älteren Personen haben (gilt auch für Geimpfte und Genesene). Hier können Sie einen Termin vereinbaren: https://www.rems-murr-kreis.de/schnelltest-covid-19/schnelltests-im-rems-murr-kreis
- Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen, um sich vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen. Schutzimpfungen haben nicht nur eine Wirkung auf die geimpften Personen), sondern können indirekt auch nicht geimpfte Menschen vor einer Erkrankung schützen, da sie die weitere Verbreitung einer Infektionskrankheit stoppen oder verringern. Unter diesem Link finden Sie weitere Informationen: https://www.rems-murr-kreis.de/kreisimpfzentrum-in-waiblingen/zusammen-schaffen/impfen-im-rems-murr-kreis
- Nutzen Sie die Corona-Warn-App.
Download:
Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.rki.coronawarnapp&hl=de&gl=US
Apple: https://apps.apple.com/de/app/corona-warn-app/id1512595757
- Beachten Sie die geltenden Regeln von 3G bis 2G-Plus, die an vielen Orten einzuhalten sind. Aktuelle Regelungen: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf (PDF-Datei)
Machen Sie mit – schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen!
Weitere Informationen:
Corona-Verordnung des Landes:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Corona-Verordnung Absonderung:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Quarantäne und Isolation finden Sie auf der Seite Fragen und Antworten zu Isolation und Quarantäne des Landes Baden-Württemberg.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-quarantaene/